Auf Facebook kursiert die Behauptung, Ärzte bekämen mehr Geld, wenn sie COVID-19 als Todesursache im Totenschein vermerken. Das ist falsch. Die Vergütung der Ärzte ist nicht an bestimmte Todesursachen gebunden.
Das Gerücht, Ärzte bekämen mehr Geld, wenn sie COVID-19 als Todesursache im Totenschein vermerken, macht seit Ende August auf Facebook die Runde: Der Mann einer guten Bekannten sei an Krebs gestorben und der behandelnde Arzt habe als Todesursache COVID-19 in den Totenschein eingetragen. Als die Frau dies angezweifelt habe, sei sie von dem Arzt abgewiesen worden. Ein Anwalt habe dann aber herausgefunden, dass deutsche Ärzte dafür bezahlt würden, wenn sie als Todesursache COVID-19 eintragen.
Allein dieser Beitrag wurde mehr als 15.500 Mal auf Facebook geteilt. Es wird weder eine Quelle genannt, noch gibt es Hinweise, wo sich diese Geschichte abgespielt haben soll. Unser Faktencheck von CORRECTIV ist daher allgemeiner Natur. Er zeigt: Die Vergütung der Leichenschau ist nicht an bestimmte Todesursachen gebunden – und auch Zuschüsse für die Diagnose "COVID-19" gibt es nicht.
Es gibt keine Prämie für die Feststellung von COVID-19 als Todesursache
Ein Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit schrieb uns: "Eine wie auch immer geartete ‘Prämie’ für die Diagnose beziehungsweise die Todesfeststellung COVID-19 gibt es weder seitens des Bundes noch seitens der GKV [Gesetzlichen Krankenversicherung, Anm. d. Red.]."
Das bestätigt uns der Pressesprecher der Bundesärztekammer per E-Mail. Demnach sei in der Gebührenordnung der Ärzte geregelt, wie viel Geld Ärzte für eine privatärztliche Leichenschau abrechnen können.
Führt ein Fach- oder Allgemeinmediziner die Leichenschau durch, gibt es also nicht mehr Geld, wenn COVID-19 als Todesursache festgestellt wurde. Aber wie sieht das im Krankenhaus aus?
Abrechnung im Krankenhaus erfolgt nach dem Fallpauschalensystem
Dort erfolge die Abrechnung von Behandlungen nach dem Fallpauschalensystem, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Webseite. Die Todesursache spielt für die Berechnung aber keine Rolle. Denn: Wie viel Geld ein Krankenhaus für eine Leistung erhalte, werde "insbesondere durch die Diagnose, den Schweregrad der Krankheit sowie die erbrachten Leistungen des Arztes bestimmt".
Für die Krankenhäuser bedeutet das: "Bei Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen sind die Vergütungen in der Regel geringer als bei schweren, aufwändig zu behandelnden Erkrankungen."
Selbst wenn die Diagnose COVID-19 festgestellt wird, werde dies momentan nicht zusätzlich vergütet, bestätigte Jörn Wegener, Pressereferent der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Berlin gegenüber CORRECTIV. "Das Abrechnungssystem wird nur zum Wechsel des Kalenderjahres angepasst. Diagnostiziert ein Arzt also als Todesursache COVID-19, hat er dadurch keinerlei Vor- oder Nachteile."
Das Gerücht über den Mann einer Bekannten ist demnach falsch. Es gibt keine "COVID-19-Prämie" für eine Leichenschau.
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