• Er kommt, der harte Lockdown. Ab Mittwoch, 16. Dezember wird in Deutschland das komplette öffentliche Leben heruntergefahren, um die Corona-Pandemie wieder in den Griff zu bekommen.
  • Läden dicht, Kitas und Schulen dicht, Ausgangsbeschränkungen und nur maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zu Besuch.
  • Der neue Lockdown hat es in sich. Doch was bedeutet das für Weihnachten und Silvester? Wie Sie die Feiertage feiern dürfen.

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Der Lockdown light sollte ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreis der Familie ermöglichen. Noch vor wenigen Wochen war die Bundesregierung sicher: Zu zehnt am Tisch sitzen ist kein Problem. Am Sonntag kippten nun Bund und Länder diese Regelung, die Zahl der Neuinfektionen ist mit 30.000 pro Tag zu hoch.

Klein, aber fein: Weihnachten in Zeiten von Corona

Bundesweit gilt jetzt vom 24. bis 26. Dezember in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen, dass ein Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen möglich ist. Diese vier weiteren Personen müssen nicht aus einem Hausstand sein. Die Bundesregierung rät aber, dass diese Personen nur aus dem engsten Familienkreis stammen sollten.

Dazu zählen Lebenspartner und -partnerinnen sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Kinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Kinder bis 14 Jahre werden nicht gezählt. Das bedeutet: Feiern Oma und Opa mit Tochter und Sohn sowie ihren jeweiligen Ehepartner und -partnerinnen samt Kinder unter 14 Jahren ist ein Treffen erlaubt, auch wenn es sechs Erwachsene sind.

Bundeskanzlerin Angela Merkel appellierte jedoch an die Bürger und Bürgerinnen, vor dem Weihnachtsfest eine Art "Schutzwoche" einzuhalten, in denen die Kontakte auf ein Minimum reduziert werden, um so das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Wer zur Familie fährt und bislang im Hotel übernachten wollte, hat nun ein Problem: Hotelübernachtungen sollen bundesweit verboten werden. Heißt: Entweder man ist froh, möglichst schnell wieder von der Familie wegzukommen oder man nimmt auf dem heimischen Sofa Platz.

Kein Gesang, aber eine Predigt: Weihnachtliche Gottesdienste

Auf die Kirche müssen gläubige Christen dieses Jahr bislang nicht verzichten. Gottesdienste und andere Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind an den Weihnachtsfeiertagen dann erlaubt, wenn in der Kirche ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Christen sollen in der Kirche auch durchgehend ihre Maske tragen, das Singen von Weihnachtsliedern ist dieses Jahr verboten. Kirchen, die jedes Jahr die Plätze bis aufs hintere Eck belegt haben, sollen eine Anmeldepflicht einführen. Nur wer angemeldet ist und einen festen Platz hat, darf auch in das Gotteshaus.

Einsamer Jahreswechsel

Wer eine große Party zum Jahreswechsel geplant hatte, muss diese jetzt absagen. Für Silvester gelten wieder die Kontaktbeschränkungen. Dann dürfen sich nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. In Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg gilt außerdem eine Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr, die das Verlassen der Wohnung nur aus triftigen Gründen zulässt. Es wird ein einsamer Jahreswechsel.

Böllern verboten

An Silvester sowie am Neujahrstag gilt laut Bundesregierung deutschlandweit ein An- und Versammlungsverbot. In Bundesländern ohne Ausgangssperren bedeutet das: Das Anstoßen in der Gruppe in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel ist verboten. Denn zu dem Versammlungsverbot kommt auch noch das Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Wer auf ein Feuerwerk beim Blick aus dem Fenster gehofft hatte, wird wohl enttäuscht. Es gilt bundesweit ein Feuerwerksverbot auf belebten Plätzen und Straßen - wo genau, bestimmen die Städte und Kommunen. Verkauft wird Pyrotechnik dieses Jahr sowieso nicht: Die Bundesregierung hat den Feuerwerksverkauf verboten und rät dringend vom Böllern ab. So wollen Bund und Ländern verhindern, dass die Notaufnahmen zusätzlich mit Feuerwerks-Verletzten belastet werden.

Im letzten Absatz wurde die Definition, wo Feuerwerk verboten werden kann, präzisiert.

Verwendete Quelle:

  • Bundesregierung: "Corona-Regeln. Das gilt an Weihnachten und Silvester"

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