In einem Artikel der Webseite "Journalistenwatch" wird behauptet, Ministerpräsident Markus Söder wolle Ärzten die Zulassung entziehen, wenn diese keine Corona-Impfungen verabreichten. Recherchen von CORRECTIV.Faktencheck zeigen: Das ist in mehrerlei Hinsicht falsch.
"Corona und das neue Gesundheitsregiment:
Doch stimmt das wirklich? Eine Recherche von CORRECTIV.Faktencheck zeigt: Der Artikel von "Journalistenwatch" lässt wesentlichen Kontext weg.
Söder sagte nicht, er wolle Ärzten pauschal die Approbation entziehen
"Journalistenwatch" schreibt, aus dem Wortlaut des Interviews gehe "nicht eindeutig hervor", ob Söder "Impfgegner-Ärzte generell" meine oder solche, die nicht gegen SARS-CoV-2 impfen.
Das stimmt nicht, denn Söders Aussage ist recht klar: Er bezog sich auf Impfungen, die bereits existieren und gut geprüft sind. Zusätzlich sagte er, dass man noch einmal überdenken solle, "ob jemand dann tatsächlich die normale Zulassung als Arzt haben kann, wenn er grundlegende medizinische Erkenntnisse ignoriert".
In dem Radio-Interview bei "Bayern 3" vom 2. Juli wird zudem klar: Mutmaßlich meinte Söder Ärzte, die Impfunfähigkeitsbescheinigungen gegen Geld auf dem Postweg anbieten, ohne etwa ein Kind vorher gesehen zu haben. Dabei bezog er sich offenbar auf einen Beitrag von "Frontal21" vom 16. Juni 2020.
Masern-Impfungen sind die einzigen Impfungen in Deutschland, die verpflichtend sind. Das gilt zum Beispiel für Kinder, bevor sie in den Kindergarten gehen dürfen. Eltern müssen für ihre Kinder dann entweder einen Nachweis einer Impfung oder einer Immunität wegen einer bereits durchgemachten Erkrankung vorlegen – oder eben eine ärztliche Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Der Kontext, dass Söder sich offenbar gegen Ärzte aussprach, die diese Impfpflicht umgehen wollen, fehlt bei "Journalistenwatch".
Söder hat keine Gewalt darüber, ob Ärzte ihre Zulassung verlieren
Abgesehen davon führt der Beitrag in die Irre, denn: Söder kann Ärzten gar keine Zulassung entziehen. Ob Ärzten die Approbation entzogen wird oder nicht, entscheidet nicht ein Ministerpräsident, sondern die jeweiligen Approbationsbehörden, wie uns der Pressesprecher der Bundesärztekammer, Samir Rabbata, mitteilte. Diese wiederum würden den Gesundheitsministerien der Länder unterstehen.
Die Voraussetzung für einen Entzug der Approbation sei, dass sich ein Arzt oder eine Ärztin als unzuverlässig oder des Berufes unwürdig erweist. Dabei sei jedoch "die Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Arztes und seiner Lebensumstände" zu beachten. "Impfgegner" zu sein, reiche dafür nicht aus. Es müssten dafür gravierende Verstöße gegen das Straf- und Berufsrecht vorliegen.
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