- Das Bundesverkehrsministerium will eine Mitführpflicht für Masken einführen - ähnlich wie es bei Warnwesten funktioniert.
- Der ADAC sieht das kritisch.
Autofahrer könnten künftig dazu verpflichtet werden, zwei Masken zum Schutz vor dem Coronavirus in ihrem Fahrzeug dabei zu haben. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, plant das Bundesverkehrsministerium eine "Mitführpflicht" von Mund-Nase-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Pandemie. Das gehe aus einer Stellungnahme des Ressorts an den Petitionsausschuss des Bundestages hervor, die der Zeitung vorliege.
Das Verkehrsministerium erklärte auf dpa-Anfrage, es prüfe, bei der nächsten Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Mitführpflicht von zwei Mund-Nasen-Bedeckungen vorzuschlagen.
Bei Verstoß: Bußgeld von 15 Euro möglich
Laut Zeitung will sich das Ministerium an den Regelungen für Warnwesten orientieren. Auch für sie gilt eine "Mitführpflicht", Verstöße können dann mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden.
Der ADAC sieht eine "Mitführpflicht" von Mund-Nase-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie kritisch. "Regelungen finden dann die Akzeptanz der Menschen, wenn sie nachvollziehbar sind und der Regelungsbedarf erkennbar ist", sagte eine Sprecherin am Dienstag. Während der Pandemie werde die Maske notwendigerweise von den Menschen mitgeführt, weil sie diese spätestens beim Tanken oder beim Einkaufen benötigen. Nach Bewältigung der Pandemie erschließe sich der Sinn dagegen kaum. (dpa/sap)
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