Im Juli 2023 kam Manfred Genditzki frei - nach mehr als 13 Jahren im Gefängnis für einen Mord, den es nach aktuellem Stand nie gab. Knapp 370.000 Euro an Entschädigung sprach ihm der Staat dafür zu. Doch das reicht Genditzki nicht als Wiedergutmachung.
4.916 Tage. 4.916 Tage saß Manfred Genditzki wegen des sogenannten Badewannen-Mordes im Gefängnis. Und das zu Unrecht, wie ein Gericht im vergangenen Jahr feststellte.
Nun verklagt Genditzki den Freistaat Bayern. Er fordert mindestens 750.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts München I der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte. Ein entsprechendes Verfahren sei dort anhängig (Az. 15 O 4348/24). "Der Kläger fordert ein angemessenes Schmerzensgeld, zumindest in Höhe von 750.000 Euro", sagte die Sprecherin. Ein Termin für den Prozess wurde laut Gericht noch nicht festgesetzt.
Anwältin Rick moniert "Verhöhnung eines Justizopfers"
Genditzkis Fall hatte deutschlandweit Schlagzeilen gemacht. Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war er im Juli 2023 von dem Vorwurf freigesprochen worden, 2008 in Rottach-Egern eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. In dem neu aufgerollten Prozess nach Genditzkis Kampf durch alle Instanzen hatte schließlich selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert.
Genditzkis Anwältin Regina Rick nannte es "bemerkenswert, wie der Freistaat Bayern insgesamt reagiert". "Sie tragen ernsthaft vor, sie hätten nichts falsch gemacht", sagte sie der dpa. "Aber wenn keiner was falsch gemacht hat, dann fragt man sich, warum ein Unschuldiger in den Knast geht", betonte sie. "Das ist ein bisschen eine Verhöhnung eines Justizopfers."
Genditzki selbst sagt: "14 Jahre sind weg"
Mehr als 13 Jahre lang saß er im Gefängnis, bevor sein Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich war. Neue Gutachten untermauerten, dass die alte Frau bei einem Unfall starb und nicht Opfer eines Verbrechens wurde.
"Ich werde keine Freudensprünge machen", sagte Genditzki selbst nach seinem Freispruch. "Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg."
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Im September 2023 hatte Genditzki nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München eine Entschädigung von 368.700 Euro erhalten. Dieser Betrag entspricht der Entschädigung für 4.916 Tage im Gefängnis: Pro Tag stehen Genditzki nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) 75 Euro zu.
Genditzki und seine Anwältin Regina Rick hatten aber bereits angekündigt, sich mit dieser Summe nicht zufriedenzugeben und auf Wiedergutmachung zu pochen. "Das ist verflixt wenig für 14 verlorene Jahre", sagte Anwältin Rick der dpa und verwies auf Pläne der Politik, den Satz von 75 Euro auf 100 Euro pro Tag in ersten halben Jahr und 200 Euro danach zu erhöhen.
Sie kritisierte vor allem, dass ihrem Mandanten noch "Geld für Kost und Logis" abgezogen worden sei. "Auf die Kost und die Logis hätte er gern verzichtet." Auch gegen das Ergebnis dieses StrEG-Verfahrens wollen Genditzki und Rick klagen, wie die Juristin sagte.
"Es stresst ihn natürlich", sagte Rick über ihren Mandanten, dem es "gesundheitlich nicht gut" gehe. "Er hat immer noch Albträume."
Parallele zum Fall Mollath
Genditzkis Klage stützt sich auf Amtshaftungsansprüche nach Paragraf 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Artikel 34 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht."
Ähnlich wie nun Genditzki hatte auch schon Justizopfer Gustl Mollath, der mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß, den Freistaat im Zuge der Amtshaftung verklagt.
Mollath wollte ursprünglich 2,1 Millionen Euro verlangen, tatsächlich verklagte er den Freistaat am Ende auf 1.779.200 Euro Schadenersatz für die 2.747 Tage, die er in verschiedenen Psychiatrien verbracht hatte. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Freistaat Bayern ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Mollath eine Entschädigung von 600.000 Euro zu zahlen. (dpa/bearbeitet von ank)
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