Alfons Schuhbeck muss sich in vier Monaten noch einmal vor Gericht verantworten. Diesmal geht es unter anderem um den Vorwurf des Subventionsbetrugs.
Neuer Prozess gegen
Die Anklage, die die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr erhoben hatte, wurde zum größten Teil zur Hauptverhandlung zugelassen. Darin wird dem Star-Koch Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchten Betrug in fünf Fällen und Subventionsbetrug in 19 Fällen vorgeworfen.
Staatsanwaltschaft: Schuhbeck soll 460.000 Euro Coronahilfen erschlichen haben
Laut Staatsanwaltschaft soll Schuhbeck unter anderem zu Unrecht Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen beantragt haben. Die Behörde wirft Schuhbeck vor, Coronahilfen und andere Subventionen in Höhe von 460.000 Euro erschlichen zu haben.
Der Vorwurf, Schuhbeck habe in hunderten Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt - "im Hinblick auf eine zu erwartende Verurteilung in den anderen Tatkomplexen", wie das Gericht mitteilte.
Im Fall einer Verurteilung droht Schuhbeck erneut eine Haftstrafe.
Vorwürfe gegen Alfons Schuhbeck im Detail
Als Koch, Kochbuchautor, Gastwirt, Fernsehkoch und Unternehmer betrieb der ehemalige Koch des FC Bayern München vor seiner Haft eine verzweigte Unternehmensgruppe. Für neun seiner Betriebe soll Schuhbeck die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig gestellt haben, obwohl die jeweiligen Unternehmen bereits zahlungsunfähig waren.
Schuhbeck soll für mehrere seiner Betriebe zudem verschiedene staatliche Coronahilfen beantragt haben. Er soll laut Anklage dabei bewusst falsche Angaben gemacht haben, um Subventionen und eine neue Einnahmequelle zu bekommen. Insgesamt soll er rund 460.000 Euro an Coronahilfen und anderen Subventionen kassiert haben.
Das erhaltene Geld soll Schuhbeck nicht für die Unternehmen genutzt haben, für die es beantragt war. Er soll vielmehr einen Großteil an andere seiner Gesellschaften überwiesen oder deren Schulden bedient haben.
Die Staatsanwaltschaft wertet dies als Subventionsbetrug in 19 Fällen. In vier weiteren Fällen habe er sich des Betrugs schuldig gemacht, in fünf weiteren Fällen, in denen Hilfen nicht ausbezahlt wurden, des versuchten Betrugs.
Die Anklage wirft Schuhbeck vor, durch die teilweise bereits seit 2017 und damit deutlich vor der Coronapandemie bestehende Zahlungsunfähgkeit seiner Gesellschaften zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger massiv geschädigt zu haben. Diese hätten Leistungen erbracht, für die Schuhbecks Betriebe nicht gezahlt hätten. Mindestens ein Unternehmen habe deshalb als Folge selbst Insolvenzantrag stellen müssen.
Außerdem seien nun zahlreiche ehemalige Gläubiger von Schuhbeck mit erheblichen Forderungen von dessen Insolvenzverwalter konfrontiert. Dies betreffe die Fälle, in denen sie von Schuhbeck Zahlungen zu Zeitpunkten erhalten hätten, zu denen dessen Gesellschaften bereits zahlungsunfähig gewesen seien.
Anwälte: Schuhbeck will sich verteidigen
"Herr Schuhbeck wird sich gegen die Anklagevorwürfe verteidigen. Zur Sache hat er sich bislang nicht geäußert", hatten seine Anwälte Norbert Scharf und Joachim Eckert zur Anklageerhebung im Oktober mitgeteilt. "Voreilige Festlegungen oder Profilierungen verbieten sich angesichts von Stand und Umfang des Verfahrens."
Schuhbeck befindet sich seit 2023 in Haft
Schuhbeck sitzt seit 2023 eine rechtskräftig gewordene Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro ab. Wie die Steuerhinterziehung stehen auch die neuen Vorwürfe im Zusammenhang mit seinen Geschäftsaktivitäten als Gastronom. (dpa/AFP/bearbeitet von ank)
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