Uli Hoeneß ist endgültig wieder ein freier Mann. Das Landgericht Augsburg hat im Steuerstrafverfahren gegen den Präsidenten des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern München die zur Bewährung ausgesetzte Reststrafe erlassen.
Die Entscheidung sei rechtskräftig, teilte das Gericht am Freitag mit.
Zur Begründung führte die Strafvollstreckungskammer mit Sitz in Landsberg am Lech aus, "dass der Verurteilte die Ende Januar 2019 abgelaufene, dreijährige Bewährungszeit ohne Beanstandungen durchgestanden" habe.
Uli Hoeneß 2016 vorzeitig entlassen
Die Entscheidung sei die normale Folge einer abgelaufenen Bewährungszeit, "wenn weder gegen gerichtliche Auflagen verstoßen noch neue Straftaten begangen wurden".
Der mittlerweile 67 Jahre alte
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.