Der Bundesgerichtshof (BGH) will im Januar in einem Rechtsstreit um den Bau einer Moschee nahe Stuttgart entscheiden. Es geht dabei um das Erbbaurecht an einem Grundstück, das die Stadt Leinfelden-Echterdingen einem muslimischen Verein eingeräumt hatte.

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Als der Verein den Moschee-Bau nicht fristgerecht fertiggestellt hatte, forderte die Stadt das Erbbaurecht wie vertraglich vereinbart zurück. In dem Streit geht es darum, ob das zulässig war. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied den Fall zugunsten der Stadt.

Womöglich ließen sich anhand dieses Falls verallgemeinernde Aussagen treffen, die auch für andere Kommunen bedeutsam seien, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag in Karlsruhe. Seine Entscheidung will der fünfte Zivilsenat am 19. Januar verkünden. (Az. V ZR 191/22)  © dpa

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