Die britische Babymörderin Lucy Letby darf gegen ihre Verurteilung zu lebenslanger Haft keine Berufung einlegen. Ein Gericht lehnte ihren Antrag am Freitag ab, wie die britische Nachrichtenagentur PA meldete. Die frühere Krankenschwester war im vergangenen Jahr wegen Mordes an sieben Babys und des versuchten Mordes von sechs weiteren zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Gegen die Frau wurde die Höchststrafe verhängt, eine sogenannte "whole life order". Anders als in Deutschland kommen die Verurteilten dabei in der Regel nie wieder in Freiheit. Letbys Taten hatten für großes Entsetzen in Großbritannien gesorgt.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, die Morde zwischen Juni 2015 und Juni 2016 auf der Geburtsstation einer Klinik in der englischen Stadt Chester begangen zu haben. Letby hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen. Sie behauptete, die Kinder seien eines natürlichen Todes gestorben oder wegen falschen Verhaltens anderer.
Die Krankenschwester hatte der Nachrichtenagentur PA zufolge versucht, den Kindern auf unterschiedlichen Wegen zu schaden, etwa durch das Spritzen von Luft in die Blutbahn oder durch das Überfüttern mit Milch. Bei sechs weiteren Vorwürfen des versuchten Mordes war die Jury damals nicht zu einer Einigung gekommen. Zu einem Vorwurf des versuchten Mordes soll es am Manchester Crown Court im Juni ein Wiederaufnahmeverfahren geben. © dpa
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