Der Bundestag soll bereits am Freitag das neue Wahlrecht beschließen. Die Ampel-Fraktionen hatten sich erst am Wochenende auf weitreichende Änderungen an dem Gesetzentwurf geeinigt. Nach Angaben der Bundestags-Pressestelle vom Dienstag wurde die Abstimmung nun für Freitagmorgen auf die Tagesordnung gesetzt. Die Unionsfraktion und die Linksfraktion haben bereits mit Verfassungsklagen gedroht.

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FDP-Fraktionschef Christian Dürr wehrte sich am Dienstag gegen die scharfe Kritik der Union. Der überarbeitete Gesetzentwurf der Koalition sehe eine Begrenzung auf 630 Abgeordnete statt wie zuvor 598 vor - das sei ein "deutlicher Schritt in Richtung Union", sagte Dürr in Berlin. Er würde sich wünschen, "dass auch die Union sich bewegt. Immer nur Nein sagen, ist keine Option beim Wahlrecht."

Die Wahlrechtsreform soll dafür sorgen, dass der Bundestag nicht immer noch größer wird - aktuell hat er 736 Mitglieder. Die Koalition will dazu der Zweitstimme, mit der die Parteien gewählt werden, mehr Gewicht verleihen. Das kann dazu führen, dass direkt gewählte Politikerinnen und Politiker es nicht in den Bundestag schaffen. Dies hält die Union für verfassungswidrig.

In der neuen Version des Gesetzentwurfs ist zudem vorgesehen, dass die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Diese ermöglicht es einer Partei bisher, auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in Fraktionsstärke in den Bundestag zu kommen, so lange sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. Von der Klausel profitierte bei der jüngsten Bundestagswahl die Linke, die nun ebenfalls eine Klage erwägt.  © AFP

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