Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf einen Deutschen im August 2018 in Chemnitz hat die Polizei vor Gericht eine Panne bei den Ermittlungen offenbart. Bei der vorläufigen Festnahme des Angeklagten sind die blutverschmierten Hände des damals Tatverdächtigen weder fotografiert noch später im Sachstandsbericht erwähnt worden.
Das sagten am Montag beim Prozess des Landgerichts Chemnitz in Dresden zwei Polizisten als Zeugen aus.
Zuvor hatte die Verteidigung zum Auftakt des 6. Verhandlungstages die Ablösung von Staatsanwalt Stephan Butzkies gefordert. Ihren Antrag begründete Rechtsanwältin Ricarda Lang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden. Die Verteidigung sehe die Gefahr der mangelnden Objektivität, und dass der Staatsanwalt eine Verurteilung um jeden Preis anstrebe. Ein ehemals Tatverdächtiger hat Strafanzeige gegen Butzkies wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung gestellt. Die Vorsitzende Richterin teilte mit, der Antrag der Verteidigung werde an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Chemnitz zur Entscheidung weitergeleitet.
Seit 18. März muss sich ein Syrer wegen gemeinschaftlichen Totschlags vor dem Landgericht Chemnitz verantworten. Ein weiterer Zeuge sagte vor Gericht aus, er sei sich sicher, dass der Angeklagte an der Tat beteiligt war. Der Angeklagte soll zusammen mit einem Iraker, der auf der Flucht ist und weltweit gesucht wird, am 26. August 2018 in Chemnitz einen Deutschen erstochen haben. Nach der Tat war es in der Stadt zu fremdenfeindlichen Übergriffen, rechten Demonstrationen sowie zu Anschlägen auf ausländische Restaurants gekommen.
Der Prozess wird am 9. Mai fortgesetzt. © dpa
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