Die Suche ist eingestellt, es gibt kaum noch Hoffnung Daniel Küblböck zu finden. Was genau passiert ist, das versuchen Ermittler nun herauszufinden. So geht es nach dem Drama um den deutschen Sänger weiter.
30 Stunden lang suchten vier Schiffe und zwei Flugzeuge nach
Inzwischen wurde die Suche eingestellt. Zu gering ist die Hoffnung, dass Küblböck doch noch gefunden wird.
"Es ist die schwerste Entscheidung, die man sich vorstellen kann", erklärte Major Mark Norris, Einsatzleiter im Kommandozentrum des "Joint Rescue Coordination Centre", im Gespräch mit der "Bild". Aber: "Das Wasser ist frostig, die See ist rau. Chancen auf ein Überleben gibt es nur wenige Stunden lang." Deshalb habe man versucht, so viele Einsatzkräfte wie möglich und so schnell wie es geht in Stellung zu bringen.
Doch der Einsatz bleibt vergeblich. "Wir mussten zu dem Schluss kommen, dass aufgrund der Umstände kein Überleben mehr möglich war", begründet Norris den Abbruch der Suche.
Wie geht es im Fall von Küblböck weiter?
Doch wie geht es nun weiter? Was passiert, wenn Küblböck niemals gefunden wird?
Küblböcks Freunde und Familie klammern sich weiter an jeden Strohhalm. In einem Statement auf Küblböcks offizieller Webseite heißt es, "die kanadische Polizei ermittelt auf der AIDAluna in Halifax, um sich ein genaues Bild von den Ereignissen zu machen". Die Polizei behandelt den Fall nun als Vermisstenfall.
Auf Küblböcks Webseite wird zudem mitgeteilt: "Die Schiffe in diesem Gebiet werden informiert, weiter Ausschau zu halten."
Es ist jedoch mit jedem Tag unwahrscheinlicher, dass Küblböck noch gefunden wird. Dennoch ist es gesetzlich gesehen noch zu früh, um ihn für tot zu erklären.
Das besagt das Verschollenheitsgesetz
In der Regel wird der Tod eines Menschen durch eine Sterbeurkunde belegt. Das Ableben muss zweifelsfrei feststehen. Dies ist jedoch nicht ohne weiteres möglich, wenn etwa jemand über Bord eines Schiffes geht und vermisst wird. Ist es wahrscheinlich, dass ein Mensch nicht mehr lebt, kann ein Gericht auf Antrag den Tod erklären oder die Todeszeit feststellen. Dies regelt das sogenannte Verschollenheitsgesetz.
Das Gesetz sieht für eine Todeserklärung unterschiedliche Fristen vor, die verstrichen sein müssen. Als verschollen gilt jemand, von dem es seit längerer Zeit kein Lebenszeichen gibt und "ernstliche Zweifel an seinem Fortleben" bestehen, wie es in dem Gesetz heißt.
Allgemein kann jemand für tot erklärt werden, wenn er seit zehn Jahren als verschollen gilt.
Wenn Menschen bei einer Fahrt auf See verschwinden - bei einem Schiffsuntergang oder durch einen Sturz vom Schiff -, dann gilt eine kürzere Frist von sechs Monaten.
Der Antrag auf Todeserklärung kann nur von einem gesetzlichen Vertreter, Familienangehörigen oder Lebenspartnern, dem Staatsanwalt oder jemandem, der ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung hat, gestellt werden.
Verwendete Quellen:
- dpa
- Bild.de: Einsatzleiter erklärt, warum die Suchaktion abgebrochen wurde
- Daniel-kueblboeck.de: Die Hoffnung bleibt
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