Das Hamburger Oberlandesgericht hat einen jungen IS-Rückkehrer, der im Alter von elf Jahren von seiner Mutter in das Bürgerkriegsland Syrien mitgenommen wurde, am Mittwoch zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Laut einer Gerichtssprecherin sahen es die Richterinnen und Richter als erwiesen an, dass sich der inzwischen 21-Jährige als Jugendlicher und Heranwachsender 2016 und 2017 als Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen und für die Gruppe unter anderem auch an Kampfhandlungen teilgenommen hatte.

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Laut Anklage der Bundesanwaltschaft war der Beschuldigte 2013 im Alter von elf Jahren von seiner Mutter nach Syrien mitgenommen worden, wo diese sich dem IS anschloss. Er wurde dort im Sinn der IS-Ideologie erzogen und später von der Organisation ausgebildet. Ende 2017 wurde er von kurdischen Kräften festgenommen und in Lager sowie eine Deradikalisierungseinrichtung gebracht.

Dort betätigte er sich laut Anklage weiter als IS-Mitglied und schüchterte Insassen ein, bevor er nach einem jahrelangen Aufenthalt im kurdischen Gewahrsam im Oktober vergangenen Jahres nach Deutschland zurückkehrte und bei der Einreise festgenommen wurde. Er sitzt seither in Untersuchungshaft.

Freigesprochen wurde der Beschuldigte nach Angaben der Gerichtssprecherin von den ebenfalls angeklagten Vorwürfen der Körperverletzung und Nötigung. Dabei ging es laut Bundesanwaltschaft um mutmaßliche tätliche Übergriffe auf sowie Drohungen gegen andere jugendliche Insassen der Deradikalisierungseinrichtung für frühere IS-Anhänger. Der Prozess ergab dafür keine ausreichenden Beweise.


  © AFP

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