• Bei einem Motorboot-Unfall auf dem Gardasee kamen im Sommer zwei Menschen ums Leben.
  • Die Hinterbliebenen der beiden Opfer haben sich mit den Unfallverursachern offenbar auf eine Entschädigung einigen können.
  • Die Höhe der Summe wird vermutlich erst zum Prozessauftakt genannt werden.

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Rund viereinhalb Monate nach dem tödlichen Motorboot-Unfall vom Gardasee haben sich Hinterbliebene der zwei Opfer mit den beiden mutmaßlichen deutschen Bootslenkern nach Anwaltsangaben auf eine Entschädigungszahlung geeinigt. Das sagte Raimondo Dal Dosso, der Anwalt eines der im Juni getöteten Italiener, der Deutschen Presse-Agentur am Montag.

"Wir haben eine gute Übereinkunft erzielt", berichtete der Jurist, ohne eine Summe zu nennen. Diese werde wohl erst zum Prozessauftakt am Mittwoch (9.00 Uhr) in Brescia bekannt werden. Zuletzt war in italienischen Medien von einer Forderung von neun Millionen Euro die Rede gewesen.

Die zwei Münchner hatten den Ermittlungen zufolge in der Nacht von 19. auf 20. Juni mit ihrem Motorboot auf dem Gardasee den kleinen Kahn des italienischen Paares gerammt. Der 37 Jahre alte Mann starb auf der Stelle, seine 25 Jahre alte Begleiterin wurde vom Boot geschleudert und ertrank. Auf Überwachungsvideos ist zu sehen, wie das Boot mit hoher Geschwindigkeit regelrecht über das Holzboot springt. Die Deutschen gaben an, den Unfall nicht bemerkt zu haben.

Familien treten nicht mehr als Nebenkläger auf

Der 52 Jahre alte Münchner, der am Steuer des Sportbootes gewesen sein soll, stellte sich Anfang Juli den Behörden in Italien und kam in Haft. Inzwischen ist er im Hausarrest. Er solle bei der ersten Anhörung am Mittwoch, die vor allem organisatorische Fragen behandelt und noch ohne Aussagen oder Zeugenbefragungen geplant ist, im Gerichtssaal anwesend sein, sagten seine Anwälte auf dpa-Anfrage. Der zweite Angeklagten wird unterdessen nicht in Italien erwartet.

Durch die Entschädigungszahlungen würden die Familien der zwei Opfer nicht mehr als Nebenkläger in dem Prozess auftreten, sagte Anwalt Dal Dosso. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Deutschen unter anderem fahrlässige Tötung vor. Auf Antrag der Anklage steigt der Prozess sofort in die Hauptverhandlung ein. Das lässt darauf deuten, dass die Beweislage klar ist. Ein Urteil könnte schnell fallen.  © dpa

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