Ghislaine Maxwell bleibt vorerst in Einzelhaft. Auch einen erneuten Antag lehnte die Richterin an. Der Ex-Partnerin wird vorgeworfen, bei den Sexualverbrechen Jeffrey Epsteins entscheidend mitgewirkt zu haben.
Im Skandal um den wegen Sexualverbrechen verurteilten Jeffrey Epstein kommt dessen Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell vorerst nicht aus der Einzelhaft heraus. Einen entsprechenden Antrag ihrer Verteidigung habe Richterin Alison Nathan in New York abgelehnt, berichteten US-Medien am Mittwoch.
Die Verteidigung hatte argumentiert, dass Maxwell sich in der Einzelhaft nicht ausreichend auf ihren Prozess vorbereiten könne - das wies die Richterin als unbegründet zurück. Zuvor hatte sie bereits eine Bitte der 58-Jährigen um eine Änderung der Überwachungsstrategie des Hochsicherheitsgefängnisses im New Yorker Stadtteil Brooklyn abgelehnt.
Vorwurf an Maxwell: Verführung Minderjähriger zu illegalen Sexhandlungen und Meineid
Maxwell war Anfang Juli im US-Bundesstaat New Hampshire festgenommen worden. Ihr werden sechs Anklagepunkte vorgeworfen, darunter Verführung Minderjähriger zu illegalen Sexhandlungen und Meineid.
Auf die Anklagepunkte, die sich auf die Jahre 1994 bis 1997 beziehen, stehen jeweils Höchststrafen von fünf bis zehn Jahren Gefängnis. Maxwell hatte Mitte Juli vor Gericht eine Beihilfe jedoch bestritten und auf "nicht schuldig" plädiert.
Epstein soll Minderjährige missbraucht und zur Prostitution gezwungen haben
Ihr Ex-Partner Jeffrey Epstein soll Dutzende Minderjährige missbraucht und zur Prostitution gezwungen haben. 2008 war er in dieser Sache einem Bundesverfahren entgangen, indem er eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft einging.
Epstein bekannte sich damals teilweise schuldig und bekam eine milde Haftstrafe. 2019 wurde er in New York erneut angeklagt und nahm sich kurz danach in einer Gefängniszelle das Leben. © dpa
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