• Die Munitionsaffäre beim KSK spitzt sich zu.
  • Die Behörden haben nun Ermittlungen gegen den Kommandeur der Eliteeinheit der Bundeswehr eingeleitet.
  • Im Raum stehen Verstöße gegen Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes.

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Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat im Zuge der Munitionsaffäre beim Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr Ermittlungen gegen dessen Kommandeur, Brigadegeneral Markus Kreitmayr, aufgenommen.

Es werde der Verdacht eines Verstoßes gegen Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes geprüft, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Matthias Grundke am Donnerstag. Dies sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung. Anlass für die Ermittlungen seien Medienberichte zu einer Sammelaktion von Munition am Sitz des KSK in Calw. Zuvor hatten mehrere Medien über die Ermittlungen berichtet. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig. Er hat sich zu dem Sachverhalt bislang nur intern, nicht aber öffentlich geäußert.

Es handle sich noch um einem Anfangsverdacht, sagte Grundke. Gegen weitere Personen werde aktuell nicht ermittelt, es ließe sich aber nicht ausschließen, dass die Ermittlungen noch ausgeweitet würden. Im Zuge von Vorermittlungen der Bundeswehr in dieser Sache seien der Staatsanwaltschaft Tübingen bereits Unterlagen zur Verfügung gestellt worden.

Zuvor war bekannt geworden, dass es im Frühjahr 2020 zu einer Sammelaktion von Munition am KSK-Standort in Calw gekommen sein soll, bei der Soldaten straffrei Munition zurückgeben konnten, die zuvor entwendet worden oder nach Schießübungen nicht zurückgebracht worden sein soll. Die Aktion soll von KSK-Kommandeur Kreitmayr angeordnet worden sein.

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte im Zuge der Munitionsaffäre bereits disziplinare Vorermittlungen gegen KSK-Kommandeur Kreitmayr eingeleitet. (mss/dpa)

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