Im Prozess um den Mordanschlag auf Einsatzkräfte in Ratingen bei Düsseldorf ist das Urteil verkündet worden. Die Beweislage gegen den 57 Jahre alten Angeklagten war erdrückend.
Nach der Explosion in einem Hochhaus in Ratingen bei Düsseldorf ist ein 57-Jähriger wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach ihn am Mittwoch schuldig und stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest.
Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst waren am 11. Mai zu seiner Wohnung im zehnten Stock eines Hochhauses gekommen, um einer hilflosen Person zu helfen, die in der Wohnung vermutet wurde.
Hinterhältiger Angriff auf Einsatzkräfte
Stattdessen lauerte der 57-Jährige dort hinter einer Barrikade aus Wasserkästen, schüttete mehrere Liter Benzin auf die Einsatzkräfte und zündete das Gas-Luft-Gemisch. Es kam zu einer Explosion und ein Feuerball traf die neun Einsatzkräfte.
Mehrere von ihnen befanden sich in akuter Lebensgefahr und acht der neun Verletzten werden bleibende Schäden behalten. Die meisten würden wohl nicht in ihren Beruf zurückkehren können und unter den Folgen ihr Leben lang leiden, hatte eine Nebenklagevertreterin gesagt.
Angeklagter schweigt
Der Angeklagte hatte zu der Tat bis zuletzt geschwiegen. Auch das Urteil am Mittwoch nahm er regungslos auf. Ein Psychiater hatte berichtet, dass der Deutsche während der Corona-Pandemie einen Hang zu Verschwörungstheorien entwickelt habe.
Die Covid-Impfung habe er als "Impfstoff des Teufels" und staatliche Institutionen wie das Arbeitsamt als "Werkzeuge des Teufels" bezeichnet. Zudem habe er behauptet, die Medikamente seiner Mutter seien vergiftet.
Täter lebte mit Leiche seiner Mutter zusammen
Der Mann lebte wochenlang mit der Leiche seiner Mutter in der Wohnung. Den Einsatzkräften war starker Verwesungsgeruch entgegen geströmt. Weil die Bewohner der Wohnung wochenlang nicht gesehen wurden und ihr Briefkasten überquoll, hatte die Hausverwaltung die Polizei informiert.
Die Feststellung der besondere Schwere der Schuld lässt eine Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar zu, in der Praxis ist dies aber so gut wie ausgeschlossen. (dpa/lag)
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