Klage abgewiesen: Der Textidiscounter Kik muss nach dem Inferno in einer Fabrik in Pakistan im September 2012 kein Schmerzensgeld zahlen. Der Grund: Verjährung. Ob die Kläger dieses Urteil akzeptieren, ist noch offen.

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Der Textildiscounter Kik muss nach einem Fabrikbrand in Karachi vor gut sechs Jahren kein Schmerzensgeld zahlen. Das Dortmunder Landgericht hat am Donnerstag die Klage von vier Pakistanern abgewiesen.

Die geltend gemachten Ansprüche von 30.000 Euro pro Kläger seien nach pakistanischem Recht bereits verjährt, erklärten die Richter. Bei dem Feuer in der Textilfabrik Ali Enterprises waren im September 2012 insgesamt 258 Menschen zu Tode gekommen und zahlreiche weitere verletzt worden.

Die Kläger - drei Hinterbliebene und ein Überlebender - wollten erreichen, dass Kik als Hauptkunde der Fabrik für etwaige Brandmängel einstehen muss.

Ob die Kläger in Berufung gehen, wollen sie nach Angaben der Organisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.

Kik weist Anschuldigungen zurück

Die Kläger aus Pakistan hatten geltend gemacht, dass Kik bei seinem Lieferanten nicht ausreichend auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards beziehungsweise Brandschutzvorgaben hingewirkt habe - obwohl Kik zur Kontrolle der vorgegebenen Standards verpflichtet gewesen sei.

Kik weist dies zurück. Das Feuer sei durch einen terroristischen Brandanschlag ausgelöst worden, für den Kik keine Schuld treffe. Die Fabrik habe keine Brandschutzmängel aufgewiesen.

Verfahren seit März 2015 in Dortmund anhängig

Die Klage der Pakistaner war bereits seit März 2015 beim Dortmunder Landgericht anhängig. Im Sommer 2016 sprach das Gericht den vier Betroffenen Prozesskostenhilfe für eine Klage in Deutschland zu - betonte aber gleichzeitig, dass damit noch keinerlei Prüfung der Erfolgsaussichten verbunden sei.

Denn über die Klagen sei nach pakistanischem Recht zu entscheiden. In der Folge holte die Dortmunder Zivilkammer ein Gutachten zum pakistanischen Recht ein, bei dem die Frage einer möglichen Verjährung in den Vordergrund rückte. Dabei gelangte der Gutachter aus Großbritannien zu der Überzeugung, mögliche Ansprüche seien nach pakistanischem Recht verjährt. Dem folgte das Gericht mit seiner am Donnerstag verkündeten Entscheidung. (szu/dpa)


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