Die 22 im Dezember festgenommenen mutmaßlichen Reichsbürger bleiben in Untersuchungshaft. Das sei das Ergebnis der nach sechs Monaten gesetzlich vorgesehenen Haftprüfung, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe mit. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, einen gewaltsamen Umsturz in Deutschland geplant zu haben.
Ihr mutmaßliches Netzwerk wurde bei einer bundesweiten Razzia am 7. Dezember aufgedeckt. Der dritte Strafsenat des BGH hält es nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen für hochwahrscheinlich, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch eine von ihnen erarbeitete Staatsform ersetzen wollten.
Sie hätten offenbar an einem "Tag X" den Angriff auf die staatliche Führung durch einen Geheimbund erwartet, der aus ausländischen Regierungen, Streitkräften und Geheimdiensten bestehen solle. Ihre eigene Organisation habe dann die verbleibenden Institutionen mit Waffengewalt bekämpfen sollen, so der Vorwurf. Unter anderem hätten Bewaffnete in den Bundestag eindringen und Abgeordnete sowie Regierungsmitglieder abführen sollen.
Die Vorwürfe waren bereits bekannt. Der BGH teilte nun mit, dass er bei 20 Beschuldigten den dringenden Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bejahe.
Nach der maßgeblichen Verdachtslage handelte es sich bei der Gruppe hochwahrscheinlich um eine terroristische Vereinigung, die darauf abgezielt habe, die grundgesetzliche Ordnung gewaltsam zu ändern und damit einen Verfassungshochverrat zu begehen. Die Mitglieder hätten demnach akzeptiert, dass bei einem solchen gewaltsamen Umsturz Menschen getötet würden.
Es seien den Ermittlungen zufolge bereits nicht unerhebliche Summen und Ausrüstung zusammengetragen worden. Einige Gruppenmitglieder hätten Waffen und Munition besessen. Auch habe es schon Schießübungen gegeben, sogenannte Heimatschutzkompanien seien aufgebaut worden.
Bei zwei der Beschuldigten sah der BGH nur den dringenden Tatverdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Auch sie sollen aber wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben, die übrigen 20 darüber hinaus wegen des Verdachts der Schwerkriminalität.
Da das Verfahren umfangreich und schwierig sei, habe ein Urteil bislang nicht gefällt werden können, erklärte der BGH. Im Mai waren drei weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe festgenommen worden und in Untersuchungshaft gekommen. © AFP
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