Papst Franziskus hat die Grundsatzentscheidung über die Zukunft des umstrittenen Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst vertagt. Der 53-Jährige bleibt offiziell im Amt, darf allerdings vorerst nicht in sein Bistum zurückkehren - sondern bekommt eine "Zeit außerhalb der Diözese" verordnet. Ein ungewöhnlicher Schritt des Vatikans, erklärt der Münsteraner Kirchenrechtler Klaus Lüdicke im Gespräch mit unserem Portal.
"Das ist ein ganz schonender Eingriff", betont Lüdicke. Franz-Peter Tebartz-van Elst werde damit erst einmal aus der Schusslinie genommen. "Der Bischof braucht sich mit seinen Gläubigen nicht auseinanderzusetzen in den nächsten Monaten, wird aber nicht abberufen." Das sei auch wesentlich schonender als die zuletzt viel diskutierte Koadjutor-Lösung, bei der dem Limburger Oberhirten ein amtierender Bischof mit umfassenden Vollmachten als Aufpasser zur Seite gestellt worden wäre.
Eine ganz neue Situation
Die Leitung des Bistums übernimmt während der Auszeit des Oberhirten der neue Generalvikar Wolfgang Rösch. Dass der Generalvikar seinen Bischof in dessen Abwesenheit vertrete, sei ganz reguläre Praxis. "Der Generalvikar ist sowieso Vertreter des Bischofs", erläutert der emeritierte Professor für kanonisches Recht. Ungewöhnlich sei aber, dass der Vatikan einem Bischof sage, dass er ein paar Monate im Abseits bleiben solle.
Tagelang war spekuliert worden, wie der Vatikan entscheiden würde, nachdem er zunächst mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, und dann auch mit Tebartz-van Elst selbst gesprochen hatte. Für viele stand schon vorab fest, wie das Urteil ausfallen würde: Der "
Dabei stand der Vatikan im Umgang mit Franz-Peter Tebartz-van Elst laut Lüdicke vor einer ganz neuen Situation – es gab keine vergleichbaren Fälle, auf deren Lösung er hätte zurückgreifen können: "Es ist kein üblicher Fall. Es gibt keine Vorbilder dieser Art."
Nach Recht und Gesetz
Mit seiner salomonischen Entscheidung widersetzt sich der Papst dem immensen öffentlichen Druck und den zahlreichen Forderungen, den Bischof sofort aus Limburg abzuziehen. Lüdicke begrüßt das: "Dass sich der Vatikan grundsätzlich nicht dem öffentlichen Druck beugen will, halte ich für richtig und normal", betont er. Der Vatikan wolle schließlich nach Recht und Gesetz vorgehen und könne nun die Ergebnisse der Prüfungskommission abwarten, die von der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzt wurde.
Der Kirchenrechtler verweist darauf, dass der Bischof nicht nur wegen des Vorwurfs der Falschaussage und der auf mindestens 31 Millionen Euro gestiegenen Baukosten für seine Residenz unter Druck steht. Heftig kritisiert worden sei er auch für seinen Führungsstil. Bei vielen der Vorwürfen müssten sich die Verantwortlichen zunächst informieren: "Wie war das? Und inwieweit kann der Bischof anders, wenn man ihm das nahelegt? Das sind alles Dinge, die unklar sind."
Keine Einsicht bei Franz-Peter Tebartz-van Elst
Die verordnete Auszeit ist nach Einschätzung Lüdickes auch eine Reaktion darauf, dass sich der Bischof bisher nicht einsichtig zeige. Es werde in den nächsten Monaten auch um die Frage gehen, ob und wie Tebartz-van Elst wieder auf den rechten Weg zurückgeleitet werden könne.
Das Urteil des Kirchenrechtexperten über die Papst-Entscheidung fällt insgesamt sehr positiv aus: "Es ist eine faire und auch die menschliche Situation von Bischof Tebartz-van Elst achtende Lösung, die nichts präjudiziert für die Zukunft, aber in der Gegenwart den Druck aus dem Kessel nimmt." Für die Zukunft halte sich der Vatikan damit alle Optionen offen. Es ist also noch nicht ausgeschlossen, dass Limburg doch noch einen neuen Bischof bekommt.
Dass Tebartz-van Elst formal vorerst im Amt bleibt, ist für den Kirchenrechtler kein Grund für einen Aufschrei der Öffentlichkeit. "Es geht ja um das Bistum, um dessen Leitung und ein Weiterkommen, es geht nicht um die Person." Auch dass der noch von Tebartz-van Elst berufene neue Generalvikar bis auf weiteres das Bistum Limburg leitet, hält der Experte für kein Problem. "Er ist einstweilen unbelastet", sagt er. "Es ist ja nicht mehr der Generalvikar, der mit dem Bischof nach Indien geflogen ist. Der wäre nicht in Frage gekommen."
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