Im Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der libanesischen Hisbollah vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg hat die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die beiden Angeklagten - ein Libanese im Alter von 50 Jahren und ein 56-jähriger Deutsch-Libanese - hätten nicht der islamisch-schiitischen Organisation angehört. Die Verteidiger forderten am Donnerstag auch die Aufhebung der Haftbefehle, wie eine Gerichtssprecherin weiter mitteilte. Die Bundesanwaltschaft hatte Ende Mai Haftstrafen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung beantragt. Für den 50-Jährigen forderten die Anklagevertreter fünfeinhalb Jahre Gefängnis, für den 56-Jährigen drei Jahre.
Für die Hisbollah ("Partei Gottes") gilt seit Ende April 2020 ein Betätigungsverbot in Deutschland. Die Vereinigung richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, erklärte die Bundesanwaltschaft. Sie bestreite das Existenzrecht Israels und strebe dessen Vernichtung an.
Die beiden Angeklagten waren am 10. Mai vergangenen Jahres in Niedersachsen festgenommen worden. Der 50-Jährige betreute laut Bundesanwaltschaft vor allem in Norddeutschland libanesische Vereine. Über mehrere Jahre sei er regelmäßig als Prediger aufgetreten, so bei der 2022 verbotenen Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen. Der 56-Jährige soll als Auslandsfunktionär und Angehöriger einer militärischen Eliteeinheit tätig gewesen. Er war den Angaben nach als Vorsitzender in der Al-Mustafa-Gemeinschaft aktiv.
Der Verteidiger des 50-Jährigen betonte nach Angaben der Gerichtssprecherin, dass sein Mandant kein paramilitärischer Ausbilder gewesen sei. Er bezeichnete den Angeklagten als "Hilfspfaffe". Er habe nur 450 Euro im Monat verdient und nebenbei als Reinigungskraft gearbeitet. "Er lebte wie ein Hund, bewohnte einen unbeheizten Raum", sagte der Verteidiger. Für ein Foto in Uniform und mit Waffe habe sein Mandant lediglich posiert.
Die beiden Verteidiger des 56-Jährigen argumentierten, ihr Mandant habe nur administrative Tätigkeiten im Al-Mustafa-Verein übernommen, aber nicht in der Hisbollah. Für eine militärische Eliteeinheit sei der 56-Jährige zu alt und nicht fit genug. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.