Eine Transgender-Frau will mit einem Geburtstagskuchen ihre Geschlechtsumwandlung feiern, ein christlicher Konditor lehnt das aus religiösen Gründen ab. Der Fall landet vor Gericht - doch nun haben der US-Konditor Jack Phillips und der Bundesstaat Colorado ihren Rechtsstreit darüber beigelegt.

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Colorados Generalstaatsanwalt Phil Weiser erklärte, beide Seiten seien übereingekommen, dass es das Beste für alle sei, den Fall nicht weiterzuverfolgen. Demnach tragen beide Seiten jeweils ihre bisherigen Anwaltskosten. Die grundlegenden verfassungsrechlichten Fragen, die der Fall aufwerfe, müssten anderweitig geklärt werden.

Der Inhaber der Konditorei Masterpiece Cakeshop in Denver hatte sich wegen einer Hochzeitstorte für ein schwules Paar, die er wegen seines christlichen Glaubens nicht backen wollte, bereits einen jahrelangen Rechtsstreit mit den Behörden geliefert. Im vergangenen August verklagte er dann den Bundesstaat Colorado im Streit um eine Geburtstagstorte für eine Transgender-Frau.

Anwältin wollte mit Kuchen ihre Geschlechtsumwandlung feiern

Die Anwältin Autumn Scardina hatte im Juni 2017 einen Kuchen bestellt, der innen rosa und außen blau sein sollte. Damit wollte sie sowohl ihren Geburtstag als auch den siebten Jahrestag ihrer Geschlechtsumwandlung vom Mann zur Frau feiern. Nachdem Phillips den Auftrag aus religiösen Gründen ablehnte, reichte Scardina Beschwerde bei der Bürgerrechtskommission des Bundesstaates ein.

Diese erklärte, die Beweise reichten aus, um eine Diskriminierungsklage Scardinas zu unterstützen. Zugleich forderte sie beide Seiten auf, sich gütlich zu einigen. Phillips zog daraufhin vor Gericht.

Im vergangenen Juni hatte der Konditor im Streit um die verweigerte Hochzeitstorte für das schwules Paar vor dem Obersten Gerichtshof der USA einen aufsehenerregenden Erfolg erzielt. Der Supreme Court hob mit sieben gegen zwei Stimmen eine vorherige Entscheidung der Bürgerrechtskommission von Colorado auf.

Oberstes Gericht fällt kein Grundsatzurteil

Diese hatte befunden, Phillips habe alle Kunden unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung zu bedienen. Nach Ansicht des Obersten Gerichts zeigte die Kommission dabei aber eine "klare und unzulässige Feindseligkeit gegenüber den ehrlichen religiösen Überzeugungen" des Konditors.

Entgegen vieler Erwartungen fällte das Oberste Gericht allerdings kein Grundsatzurteil dazu, inwieweit Dienstleistungen in der Geschäftswelt gegenüber Homosexuellen und anderen Gruppen aus religiösen Überzeugungen heraus verweigert werden dürfen.  © AFP

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