In einem Prozess um Plakate der rechtsextremen Splitterpartei Der III. Weg mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" sind zwei Männer in Sachsen zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Zwickau sprach die Angeklagten am Freitag der Volksverhetzung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Sie sollen Geldstrafen von insgesamt 4800 Euro beziehungsweise 850 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Plakate sorgten im Bundestagswahlkampf 2021 vor allem in Sachsen und Bayern für Schlagzeilen. Es gab damals in Sachsen ein Hin und Her, ob die Plakate abgehängt werden müssen. Nachdem das Verwaltungsgericht Chemnitz dies zunächst verneinte und die Stadt dagegen Beschwerde einlegte, kassierte das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen letztlich die Entscheidung und entschied, dass Wahlplakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" entfernt werden müssen.

Das Plakat erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und sei "geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Mitglieder der Grünen zu stören", begründete das Oberverwaltungsgericht seinen damaligen Beschluss. Zuvor hatten auch Gerichte in Bayern der rechtsextremen Partei das Aufhängen von Wahlplakaten mit der Aufschrift untersagt.

Das Amtsgericht München verurteilte im vergangenen Oktober wegen ähnlicher Plakate bereits einen Mann zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe sowie einen weiteren Angeklagten zu einer Geldstrafe. Das Urteil erging wegen Volksverhetzung und des Aufrufs zum Totschlag.  © AFP

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