- Seltene Tätowierstempel aus dem nationalsozialistischen Vernichtungslager in Auschwitz sollten in Israel versteigert werden.
- Die Auktion war zudem ausgerechnet für den Jahrestag der Reichspogromnacht am 9. November geplant.
- Ein Gericht in Israel trifft eine unmissverständliche Entscheidung.
Mit einer einstweiligen Verfügung hat ein israelisches Gericht die für den 9. November geplante Versteigerung von acht Tätowierstempeln aus dem Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau gestoppt. Gleichzeitig setzte das Bezirksgericht in Tel Aviv am Mittwoch für den 16. November eine "Eilverhandlung" fest. Mit den Tätowierstempeln hatten die Nazis den Insassen des Vernichtungslagers ihre Häftlingsnummern ins Fleisch gestochen.
Nach Angaben des Auktionshauses Tzolman's Auctions gibt es weltweit nur drei der brutalen Stempelsätze. Der von ihm zum Verkauf angebotene soll demnach der größte sein. Gegen die Versteigerung geklagt hatte ein Dachverband von 55 Organisationen, die von den Nazis verfolgte jüdische Gemeinschaften in Europa und Nordafrika vertreten.
Anwalt bezeichnet geplante Versteigerung als "illegal" und unanständig
Anwalt David Fohrer bezeichnete die ausgerechnet zum Jahrestag der Reichspogromnacht von 1938 geplante Auktion als "illegal" und als Verstoß gegen das Gebot des öffentlichen Anstands. Die Stempel gehörten nicht in private Hände, argumentierte Fohrer im Namen des Center Organizations of Holocaust Survivors in Israel. Vielmehr sollten sie der Öffentlichkeit als "schreckliche Erinnerung" und "Beweis für die Verbrechen der Nazis und ihrer Helfer" dienen.
Die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem nannte die Auktion "moralisch inakzeptabel". Die Stempel sollten an sie gehen. Der Besitzer des Auktionshauses, Meir Tzolman, reagierte zunächst nicht auf Bitten der Nachrichtenagentur AFP um eine Stellungnahme.
Auschwitz-Birkenau war das größte Vernichtungslager der Nationalsozialisten. In dem im besetzten Polen errichteten Lager wurden bis 1945 mehr als 1,1 Millionen Menschen ermordet, darunter rund eine Million jüdischer Männer, Frauen und Kinder. (AFP/hau)
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