Auf Mallorca regt sich Widerstand gegen ein neues Gesetz, das den Alkohol-Konsum in All-inclusive-Hotels beschränkt. Wortführer ist ein deutscher Hoteldirektor. Hat der Protest Aussicht auf Erfolg?

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Noch ist Winter, trotzdem herrscht im Hotel Samos im Februar geschäftiges Treiben. Das Vier-Sterne-Haus in Magaluf im Südwesten von Mallorca beherbergt in den kälteren Monaten des Jahres ausschließlich Senioren, die mit einem vom spanischen Staat geförderten Reiseprogramm auf die Insel kommen.

Sie dürfen im Rahmen ihres All-inclusive-Urlaubs weiterhin nach Lust und Laune Alkohol trinken. Die Teilnehmer des Programms sind aber die einzigen, die vom neuen "Gesetz gegen den Exzess-Tourismus" auf den Balearen ausgenommen sind.

Für alle anderen Touristen gilt im Hotel Samos seit Ende Januar: Wer All-inclusive bucht, der darf zum Mittag- und Abendessen jeweils nur noch drei alkoholische Getränke kostenfrei bestellen – danach wird zur Kasse gebeten. Für Hoteldirektor Christoph Gräwert kommt diese Norm einem Alptraum gleich.

Hotelbetreiber kämpfen gegen unfaire Behandlung

Der 40-jährige Deutsche fühlt sich durch das neue Anti-Sauftourismus-Regelwerk in seiner Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt. Dieses gilt nur in einem Urlaubsgebiet auf Ibiza und zwei berühmt-berüchtigten Regionen Mallorcas.

Neben der speziell bei Deutschen beliebten Playa de Palma östlich der Inselhauptstadt Palma ist die britische Partyhochburg Magaluf betroffen. Aber nur einige Straßenzüge fallen unter das Gesetz, ganze Stadtteile sind ausgenommen, auch in Strandnähe.

"Die Einteilung hätte Picasso in seiner kubistischsten Phase nicht besser machen können", schimpft Gräwert. Ein nur hundert Meter entferntes Nachbarhotel darf weitermachen wie bisher. Und auch Unterkünfte, die außerhalb der Sonderzone liegen, befürchten negative Folgen, etwa einen Preisverfall im Ort und Konkurrenz aus anderen Gemeinden.

Der gebürtige Augsburger Gräwert will das nicht hinnehmen und hat deshalb eine Plattform für Betroffene gegründet. 45 Hotels machen schon mit. Mit vereinten Kräften wollen sie gegen die ihrer Meinung nach unfaire Behandlung und deren Folgen kämpfen.

Trinkgelage als Wurzel des Übels

Die Hotelbesitzer sind auch deshalb frustriert, weil viele von ihnen den Kampf gegen den Sauftourismus sogar unterstützen. "Wir haben vergangenes Jahr renoviert, um auf vier Sterne aufrüsten zu können.

Unser Anliegen war es, den Exzess-Tourismus durch mehr Qualität und höhere Preise zu verdrängen – da hat uns das neue Gesetz jetzt in die Suppe gespuckt", so Gräwert. Er befürchtet, dass die britischen Gäste, die rund die Hälfte seiner Kundschaft ausmachen, auf Halbpension umsteigen – und er letztlich Personal entlassen muss.

Der Hotelier fühlt sich als Sündenbock. "Wir sehen keinen Zusammenhang zwischen den nächtlichen Exzessen in gewissen Gegenden und dem, was die Hotels tagsüber anbieten", sagt er.

Das Gesetz selbst liefere indirekt den Beweis: Im ebenfalls betroffenen Urlaubsgebiet Sant Antoni de Portmany auf Ibiza befinde sich kein einziges All-inclusive-Hotel, argumentiert er. Für das Problemviertel auf der südlichen Nachbarinsel gelte also nur jener Teil des Gesetzes, der sich auf Bars und Geschäfte bezieht.

Für Gräwert sind genau diese die Wurzel des Übels, sprich: der teils ausschweifenden Trinkgelage. Von dem Gesetz seien sie aber im Grunde kaum betroffen: "Die Bars dürfen keine Werbung mehr für Alkoholexzesse machen und keine Happy Hour mehr anbieten. Aber dann verkaufen sie statt drei Bier für drei Euro eben jeweils ein Bier für einen Euro."

Dass Läden, die Alkohol verkaufen, nun schon um 21.30 Uhr schließen müssten, dürfte wohl nur zu Hamsterkäufen kurz vor Ladenschluss führen, so Gräwert.

Schon seit 2016 gibt es in Magaluf eine Gemeindeverordnung, in der Regeln für alle Problembereiche verankert sind. Öffentliche Alkoholgelage, Prostitution, Drogenkonsum, Ruhestörungen oder das Klettern von einem Balkon zum anderen sind somit auf dem Papier bereits seit Jahren verboten. Aber es fehle an Polizisten, um diese Regeln auch durchzusetzen, heißt es.

Ex-Richter hält Gesetz für verfassungswidrig

Für die erste Saison mit dem neuen Regelwerk rechnen die Hoteliers mit Chaos. Denn die Neuregelung gilt nur für All-inclusive-Pakete, die ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 23. Januar verkauft wurden.

Einige der Hotelgäste dürfen in diesem Sommer also nach Belieben Alkohol trinken, während andere nur drei Drinks pro Mahlzeit bekommen. Wie das kontrolliert werden soll, ist Gräwert ein Rätsel.

Die Balearenregierung fürchtet angesichts regelmäßiger Berichte über Unfälle und sexuelle Übergriffe durch Betrunkene um die öffentliche Sicherheit und die Zukunft des Tourismus in der Region. Die neuen Beschränkungen für Unternehmen seien notwendig, argumentiert sie.

Anwalt Antonio Monserrat vertritt die Interessen der Betroffenen. Der ehemalige Richter hält das im Eilverfahren erlassene Gesetz für verfassungswidrig. "Es verstößt gegen das Gleichheitsprinzip, gegen den freien Handel und gegen die Freiheit des Einzelnen, also des Kunden", argumentiert er.

Zudem gebe es viele Schwachstellen: "Im Text ist unspezifisch von drei alkoholischen Getränken die Rede – das können ja auch drei Maßkrüge sein", lacht er.

Doch eine Klage beim Verfassungsgericht ist für Privatpersonen nicht möglich. Somit bleibt nur der indirekte Weg: Sobald eines der betroffenen Hotels bei einem Gesetzesverstoß erwischt und eine Geldbuße verhängt wird, kann dagegen geklagt werden.

Angesichts von Strafen bis zu 600.000 Euro oder gar einer Zwangsschließung ist Gräwert allerdings erstmal nicht bereit, etwas zu riskieren.

Anwalt Monserrat glaubt, dass vielen der derzeit wegen Winterpause geschlossenen Hotels noch gar nicht klar ist, welche Auswirkungen die neue Norm hat.

"Das Gesetz geht von der elementaren Fehlannahme aus, dass All-inclusive an den nächtlichen Exzessen schuld ist", so der Jurist. Er hofft, dass auch die Politiker zu dieser Einsicht gelangen – spätestens am Ende der Saison.  © dpa

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