Wer greift als erstes ein, wenn es wie aktuell im Columbiabad im Berliner Stadtteil Neukölln zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt? Antworten auf Fragen zu solchen Vorfällen in Schwimmbädern:

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Wer sorgt im Schwimmbad für Sicherheit?

In Schwimmbädern gilt eine Haus- und Badeordnung, für deren Durchsetzung das Personal - in der Regel die Schwimmmeister - zuständig sind. Seit längerer Zeit setzen zahlreiche Bäder zusätzlich vermehrt auf Wachleute von privaten Sicherheitsfirmen. In Berlin werden etwa pro Bad jeden Tag zwei bis sechs Wachleute eingesetzt. In Bädern mit Konflikten empfiehlt die Gewerkschaft der Polizei überdies, gemeinsame Konzepte mit der Polizei und den Rettungsdiensten abzustimmen.

Wann rückt die Polizei an?

Private Sicherheitskräfte können vom Hausrecht Gebrauch machen und Menschen aus dem Bad verweisen. Der Sicherheitsdienst darf Platzverweise verteilen und auch Menschen festhalten, bis die Polizei eintrifft. Die Beamten werden vor allem bei gewalttätigen Konflikten zur Unterstützung gerufen. In bekannten Problem-Schwimmbädern zeigt die Polizei überdies auch bereits so immer wieder verstärkt Präsenz.

Was bedeutet eigentlich Hausrecht?

Das Hausrecht regelt Paragraf 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demnach kann der Eigentümer einer Sache - etwa eines Freibades - selbst bestimmen, wie sich Besucherinnen und Besucher dort zu verhalten haben oder wem er den Eintritt verwehrt. Wer dagegen verstößt, begeht unter Umständen Hausfriedensbruch und muss gegebenenfalls mit einer Haft- oder Geldstrafe rechnen, wie es in Paragraf 123 des Strafgesetzbuches steht.

Was ist ein Hausverbot?

Das Hausrecht gibt dem Eigentümer also das Recht zu entscheiden, wer sich in seinen Räumlichkeiten aufhält. Das damit verbundene Hausverbot kann der Eigentümer oder die Eigentümerin dann grundsätzlich beliebig aussprechen und es ist nicht unbedingt an ein Fehlverhalten gebunden. Handelt es sich aber um Räumlichkeiten, die für jeden zugänglich sind, kann das Hausrecht eingeschränkt werden. Dann brauchen Eigentümer einen triftigen Grund, um Menschen auszuschließen.  © dpa

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