• Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat zwei Betreiber von Corona-Teststationen und eine Angestellte wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt.
  • Sie sollen bei der Abrechnung von Coronatests Phantasiezahlen angegeben und auf diese Weise über 645.000 Euro Gewinn gemacht haben.
  • Zwei Angeschuldigte sitzen wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.

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Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat zwei Betreiber von Corona-Teststationen und eine Angestellte wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. Sie sollen bei der Abrechnung von Coronatests Phantasiezahlen angegeben und auf diese Weise über 645.000 Euro Gewinn gemacht haben, wie die Ermittler am Mittwoch mitteilten. Zwei Angeschuldigte sitzen wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.

Die beiden Betreiber von Teststationen in Nürnberg, Fürth und Schwabach sollen mehr Testungen abgerechnet haben, als sie tatsächlich vornahmen. Für die Beschaffung der Schnelltests sollen sie überhöhte Beschaffungskosten abgerechnet haben. So sollen die Mitarbeiter per Strichliste die vorgenommenen Tests gezählt haben - die Unternehmer sollen dann aber an die Kassenärztliche Vereinigung Fntasiezahlen durchgegeben haben.

Gewerbsmäßiger Betrug: Betreiber von Corona-Teststationen angeklagt

Im Mai und Juni 2021 sollen die Angeklagten gut 435.000 Euro zu Unrecht erhalten haben. Im Juli und August sollen sie nochmals 210.000 Euro zu viel abgerechnet haben, dies Geld wurde aber wegen des Verfahrens nicht mehr ausgezahlt. Die dritte Angeschuldigte soll mitgeholfen haben, die falschen Zahlen zu melden.

Die Ermittler beschlagnahmten bereits gut hunderttausend Euro Bargeld bei den Hauptangeklagten und verkauften ein Auto von ihnen für 11.000 Euro. Anlass der Ermittlungen war demnach eine Anzeige wegen des Verdachts der Geldwäsche durch eine Bank. Einer der Angeschuldigten sei weitestgehend geständig, die beiden anderen verweigerten die Aussage.(AFP/okb)

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