Nach der tödlichen Attacke auf einen Polizisten in Mannheim hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ihre Forderung nach einer verbesserten und bundeseinheitlichen Entschädigung bei Dienstunfällen bekräftigt. "Nicht einverstanden sind wir mit den Regelungen der Entschädigungsleistungen für Hinterbliebene", sagte der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke am Dienstag.
Die Summen schwankten je nach Bundesland zwischen 60 000 und 120 000 Euro. "Wir fordern eine bundesweit geltende Anhebung auf 300 000 Euro." Dem "Mannheimer Morgen" sagte Kopelke: "Die Hinterbliebenen-Beiträge für im Dienst Verstorbene sind in Baden-Württemberg anders als bei der Bundespolizei oder in Bayern - nämlich niedriger."
Die GdP hatte die Forderung Kopelke zufolge schon nach den Polizistenmorden von Kusel Ende Januar 2022 erhoben. "Die stetig zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte erhöht das Risiko schwerer Verletzungen mit dauerhaften Schädigungen oder gar des Todes."
Das baden-württembergische Innenministerium teilte mit: "An den hinterbliebenen Ehepartner und die Kinder sowie die Eltern und Großeltern ist die Zahlung von Unterhalt möglich." Das Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg regele zudem die Gewährung einer einmaligen Unfallentschädigung von bis zu 60 000 Euro. Zudem würden die Kosten der Bestattung in angemessener Höhe aus staatlichen Mitteln finanziert.
Aktuell befasst sich demnach eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern mit dem Thema. Sie werde bei der Innenministerkonferenz kommende Woche einen Zwischenstand vorlegen. Ziel sei, das Versorgungsrecht bundesweit anzugleichen.
Ein 25-jähriger Afghane hatte Ende Mai auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa sowie den Polizisten Rouven Laur mit einem Messer verletzt. Der 29 Jahre alte Beamte erlag später seinen Verletzungen. © dpa
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