Wegen Mordes an drei Patienten muss ein Hilfspfleger lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht München I ordnete am Dienstag außerdem anschließende Sicherungsverwahrung an.
Das Landgericht München I hat im Mordprozess gegen einen Hilfspfleger die in Deutschland mögliche Höchststrafe verhängt. Wegen dreifachen Mordes, versuchten Mordes und anderer Taten verurteilte das Gericht Grzegorz Stanislaw W. am Dienstag zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherheitsverfahrung. Das Gericht stellte am Dienstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten in Deutschland Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er - im Gegensatz zu seinen Opfern - Diabetiker ist.
In vier Fällen gab es keine ausreichenden Beweise
Ursprünglich waren sechs Mordfälle angeklagt, die Staatsanwaltschaft sah zum Schluss des Prozesses aber nur drei davon als erwiesen an. In zwei weiteren Fällen ging die Anklagebehörde von versuchtem Mord aus, in drei Fällen von gefährlicher Körperverletzung.
In vier Fällen verlangte sie Freispruch, weil nicht nachgewiesen werden konnte, ob Insulin zum Tod geführt hatte. Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte.
Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft war bei Nebenklägern auf heftige Kritik gestoßen. Die Verteidigung des Angeklagten hatte lediglich ein "sachgerechtes Urteil" gefordert.
Der 38 Jahre alte Pole hatte eine Aussage vor Gericht verweigert, sich in seinem letzten Wort aber bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und gesagt, er bereue seine Taten zutiefst: "Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal."
Mordprozess in München: Vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen
Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Danach greift die Sicherungsverwahrung.
Der geständige 38-Jährige war in zahlreichen Haushalten in ganz Deutschland tätig gewesen. In einem großen Teil der Haushalte bestahl er auch seine Patienten und deren Familien, die Arbeitsverhältnisse dauerten meist nur wenige Tage. (afp/dpa/ank)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.