Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main hat bei mehreren Durchsuchungen im Raum Kaiserslautern ein ganzes Waffenarsenal gefunden.

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Insgesamt wurden 19 Schusswaffen, zahlreiche Waffenteile, Sprengstoff, illegale Pyrotechnik und 27.000 Schuss Munition vom Zollfahndungsamt Frankfurt am Main bei mehreren Durchsuchungen in Rheinland-Pfalz beschlagnahmt, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

Unter den Schusswaffen befanden sich auch zehn Kriegswaffen. Gegen vier Männer im Alter zwischen 27 und 48 Jahren wird nun ermittelt.

Anlass für die Durchsuchungen im Raum Kaiserslautern war ein Laserzielpunktprojektor, den der Zoll am Frankfurter Flughafen in einem Paket fand.

Daraufhin wurde die Wohnung des 27-jährigen mutmaßlichen Empfängers Anfang März durchsucht. Bei dem Sportschützen wurden mehrere Gewehre, illegale Pyrotechnik und Munition sichergestellt.

Hausdurchsuchung führte Beamte zu weiteren Verdächtigen

Die Erkenntnisse aus dieser Ermittlung führten zu einem 44-Jährigen aus dem Landkreis Kusel und weiter zu einem 48-jährigen Bekannten.

Der 48-Jährige gestand bei der Durchsuchung seines Hauses, dass er drei versteckte Munitionskisten mit Sprengstoff besitze. Diese mussten von Spezialisten zum Teil vor Ort gesprengt werden.

Die Ermittlungen führten zu einem weiteren Verdächtigen aus dem Landkreis Kaiserslautern. In einem unbewohnten Haus fanden die Beamten ein Waffenlager mit unter anderem sieben Sturmgewehren und etwa 23.000 Schuss Munition.

In der Wohnung des Manns und in einer angemieteten Garage wurden illegale Waffenteile und weitere 2.800 Schuss Munition gefunden.

Waffenarsenal: Beschuldigtem drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern will nun die Waffenscheine wegen mangelnder Zuverlässigkeit einziehen und ein Waffenverbot erteilen. Dadurch würde der beschuldigte Sportschütze 23 legale Waffen und Munition verlieren.

Die vier Männer wurden vorläufig festgenommen, aber mittlerweile wieder entlassen. Sie erwartet ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz.

Dem Beschuldigten mit dem Waffenarsenal droht wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Waffenhandels eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.  © AFP

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