Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet, gefährdet schlimmstenfalls das Leben von Verletzten. Nach einem Unfall bei Karlsruhe wird es jetzt teuer: Die Polizei bittet mehr als 100 Autofahrer zur Kasse.

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Nach einem schweren Unfall auf der Autobahn 5 in der Nähe von Bruchsal bei Karlsruhe hat die Polizei gegen zahlreiche Fahrer durchgegriffen, die keine Rettungsgasse gebildet hatten. Mehr als 100 Menschen sollen zusammen etwa 23.000 Euro Bußgeld zahlen, wie die Polizei mitteilte.

Polizisten hatten Strecke eine halbe Stunde überwacht

Eine halbe Stunde lang hatten die Beamten die Strecke in Richtung Heidelberg überwacht. Bei dem Unfall am Donnerstagmittag war der 47 Jahre alte Fahrer eines Lastwagens an einem Stauende auf einen anderen Laster aufgefahren. Der 47-Jährige wurde schwer verletzt und musste von der Feuerwehr aus seinem Fahrzeug befreit werden.

Aufgrund der Vollsperrung bildete sich hinter der Unfallstelle ein Stau von zeitweise mehr als 20 Kilometern Länge. Auf der Gegenfahrbahn entstand laut Angaben der Polizei ein Stau von etwa zwei Kilometern Länge, weil Schaulustige die Rettungsarbeiten beobachten wollten.

So bilden Sie eine Rettungsgasse richtig

Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung verlangt, dass Fahrer auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung eine Rettungsgasse bilden müssen. Dazu fahren die Autos auf der ganz linken Spur nach links und die auf den übrigen Spuren nach rechts.

Entgegen der Meinung vieler Autofahrer, muss eine Rettungsgasse zudem bereits gebildet werden, wenn der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rollt oder still steht.

Bei Missachtung werden 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg fällig. Bei Behinderung (240 Euro), Gefährdung (280 Euro) oder Schaden (320 Euro) kommt ein Monat Fahrverbot hinzu. (mgb/dpa)

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