Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, begrüßt das Auslaufen aller Corona-Schutzmaßnahmen. Zugleich forderte er, die Pandemie und alle möglicherweise gemachten Fehler aufzuarbeiten.

Mehr Panorama-News

Vor dem Auslaufen der letzten bundesweit geltenden Einschränkungen wegen der Coronapandemie hat Kassenärzte-Chef Andreas Gassen die Befürchtung geäußert, dass die Pandemie und möglicherweise währenddessen begangene Fehler nicht aufgearbeitet werden.

Es sei nun dringend nötig, alle in der Pandemie ergriffenen Maßnahmen genau auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen, sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

"Ich sehe im Moment allerdings noch nicht, dass man das ernsthaft angeht. Einige Akteure, die in der Pandemie lautstark immer wieder immer noch härtere Maßnahmen gefordert hatten, sind ja mittlerweile komplett von der Bildfläche verschwunden", kritisierte er.

Gassen mit "Schulschließungen an unseren Kindern versündigt"

Eine Aufarbeitung sei aber notwendig, um für künftige Pandemien Lehren zu ziehen, betonte der Mediziner. Dabei würde sich dann auch zeigen, ob Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern wirklich besser durch die Pandemie gekommen sei, wie das von der Politik jetzt dargestellt werde, betonte Gassen. "Vor allem eines bewegt mich: Wir haben uns mit den langen unnötigen Schulschließungen an unseren Kindern versündigt", fügte er hinzu.

Die Aufhebung der letzten Schutzmaßnahmen nannte er überfällig, "und das schon seit etlichen Monaten". Offenbar habe die Regierung hier lieber am Gesetz festgehalten, als den echten Realitäten Rechnung tragen wollen, kritisierte der Kassenärzte-Chef.

Gassen hatte sich zusammen mit anderen praktischen Ärzten in der Zeit der Pandemie wiederholt für mildere Schutzmaßnahmen ausgesprochen. Viele Virologen und Epidemiologen vertraten hingegen eine schärfere Linie bis hin zu der Forderung nach einer Null-Covid-Strategie.

Zum 7. April enden alle Maßnahmen. Dann fällt auch in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen die Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske weg. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen sowie Angestellte der Einrichtungen galt die gesetzliche Pflicht bereits nicht mehr. (afp/thp)


kbh


  © AFP

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.