Eine Person aus der linken Szene wird nach Ungarn ausgeliefert. War der eilige Vorgang rechtens? Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden.

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Die eilige Auslieferung einer deutschen Person aus der linken Szene nach Ungarn ist unrechtmäßig gewesen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Der betroffenen Person wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein.

Deutschland lieferte sie im vorigen Juni nach Ungarn aus obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in einer einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt hatte. Doch der Beschluss aus Karlsruhe kam eine knappe Stunde zu spät die Übergabe an die ungarischen Behörden war bereits erfolgt. Jetzt hat das Gericht in der Hauptsache über den Fall entschieden.

Haftumstände in Ungarn nicht ausreichend geprüft

In dem Verfahren geht es um eine Jena geborene Person, die sich selbst als non-binär identifiziert und in der linken Szene als "Maja" bekannt ist. Ihr Anwalt kritisiert unter anderem die Haftbedingungen in Ungarn. "Maja" sitze in Isolationshaft.

Die Auslieferung verletze "Maja" in ihren Grundrechten, entschied das Bundesverfassungsgericht. Das Berliner Kammergericht, das die Überstellung nach Ungarn für zulässig erklärt hatte, habe nicht ausreichend geprüft, welche Haftumstände sie in Ungarn erwarten. (dpa/bearbeitet von tas)

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