- Kurz nach seinem umstrittenen Kaffee-Torjubel geht es bei Anthony Modeste wieder um Werben und ein Getränk.
- Der Torjäger des 1. FC Köln unterstellt einem Hersteller von Energydrinks, ihn betrogen zu haben. Modeste hat geklagt.
- Er muss vor Gericht aber zugeben, den abgeschlossenen Vertrag aus blindem Vertrauen nie gelesen zu haben.
Fußballprofi Anthony Modeste, Torjäger beim 1. FC Köln, ist am Freitag wegen eines Streits mit einer Firma für Energydrinks vor dem Bonner Landgericht erschienen.
Der Hintergrund des etwas überraschenden Auftritts: Der französische Stürmer klagt gegen das Unternehmen aus dem Rhein-Sieg-Kreis auf Rückzahlung von 350.000 Euro, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die 1. Zivilkammer hatte das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.
Laut Klage hatte der 34 Jahre alte Kicker mit dem Getränke-Hersteller Ende 2017 einen Vertriebsvertrag geschlossen, nach dem der Fußballstar Getränkedosen exklusiv in Frankreich vertreiben sollte. Für die Lizenz soll Modeste 250.000 Euro sowie 100.000 Euro für die erste Ware gezahlt haben.
Anthony Modeste fühlt sich betrogen: Firma habe Energydrinks nie geliefert
Aber, so der klagende Fußballer: Die Firma habe die Getränke nie geliefert. Der Drink-Vertreiber habe seine Prominenz für PR-Zwecke nutzen wollen und sei ausschließlich an seinem Geld interessiert gewesen. Er spricht von Betrug.
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Die Firma jedoch bestreitet den Vorwurf laut Klageentgegnung: Das Unternehmen habe durchaus die Ware bereitgestellt, aber der Franzose habe sie nie abgeholt. Da es sich um Lebensmittel handele, habe man die Charge nach Ende der Ablaufzeit entsorgt.
Anthony Modeste hat den abgeschlossenen Vertrag nie gelesen
Modeste räumte nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Freitag ein, dass er den Vertrag nie gelesen habe. Er habe geglaubt, dass er für den Vertrieb der Energydrinks nichts tun müsse, so wie man es ihm zugesichert habe.
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Die beklagte Firma hingegen beruft sich im Prozess auf den Wortlaut des Vertrages, in dem detailliert aufgeführt sei, was der Fußballer in der Funktion als Vertriebsbeauftragter hätte tun müssen.
Ein Einigung wurde nicht erzielt. Anfang Juni will die Kammer entscheiden, ob die Klage abgewiesen wird oder der Fall durch Befragungen von Zeugen weiter aufgeklärt werden soll. (dpa/hau)
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