Mehrere wegen des RBB-Skandals entlassene Führungskräfte wollen ihr Scheitern vor dem Arbeitsgericht nicht hinnehmen.

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Die ehemalige Juristische Direktorin, Susann Lange, hat Berufung eingelegt, wie das Arbeitsgericht Berlin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Im September hatte das Gericht geurteilt, dass die Kündigung rechtens und der Vertrag sittenwidrig war. Lange hatte gegen ihre Kündigung geklagt. Einen Termin für eine Berufungsverhandlung gibt es noch nicht.

Für den 26. April 2024 ist beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg laut Arbeitsgericht bereits in einem anderen Fall ein Kammertermin anberaumt, nachdem die ehemalige Leiterin der Intendanzabteilung bei dem öffentlich-rechtlichen ARD-Sender, Verena Formen-Mohr, in Berufung gegangen war. Auch sie war mit ihrer Klage gescheitert - im April wies das Arbeitsgericht diese zurück.

Offen ist, ob auch Ex-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter die nächste Gerichtsinstanz anrufen wird. Auch seine Klage war abgewiesen worden. Die Frist, Berufung einlegen zu können, ist laut Arbeitsgericht noch nicht abgelaufen.

An diesem Mittwoch verhandelt dieses Gericht zudem über die Kündigungsschutzklage des gekündigten Produktions- und Betriebsdirektors Christoph Augenstein. Es könnte ein Urteil geben.

Der RBB war im Sommer 2022 in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung gestürzt. Im Zentrum der Affäre stehen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf - beide wiesen die Vorwürfe zurück.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch, es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss die Unschuldsvermutung. Vor dem Landgericht Berlin läuft ein Rechtsstreit zwischen Schlesinger und RBB, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

In der Krise gerieten auch die damalige Geschäftsleitung und Führungskräfte in den Blick. Es kam nach und nach zu mehreren Entlassungen.  © dpa

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