Steht das Aus der Ballermann-Exzesse auf Mallorca bevor? Wenn es nach den Mallorquinern geht, dann lautet die Antwort "ja".
Das Rathaus von Palma de Mallorca hat am Donnerstag über verschärfte Maßnahmen gegen Trinkexzesse an der Partymeile von El Arenal abgestimmt – und es soll sich etwas ändern.
Trinken in Gruppen und Alkoholwerbung könnten auf Mallorca schon bald unter Strafe gestellt werden.
Das wollen die Mallorquiner ändern
Partys, Betrunkene und laute Musik – wer rund um die Vergnügungsmeilen El Arenal und Paseo Marítimo in Palma lebt, muss sich täglich mit diesen Störfaktoren auseinandersetzen. Laut der "Mallorca Zeitung" stimmten bei einer außerordentlichen Sitzung die Regierungsparteien Més und PSOE nun für einen Modifizierungs-Entwurf. Das Ziel: Ruhe und Sicherheit sollen in den Vierteln erhöht und der Alltag der Anwohner erleichtert werden.
Würde die Verordnung tatsächlich beschlossen werden, soll das Trinken in großen Gruppen unter Strafe gestellt werden, ebenso wie das Werben für alkoholische Getränke. Auch organisierte Kneipentouren sollen untersagt werden. Fliegende Alkoholhändler in privaten Einrichtungen müssen sich ebenfalls vorsehen.
Auch abseits von Alkoholexzessen droht Strafe
Weitere Vergehen, die nicht direkt mit Alkohol zu tun haben, wollen die Mallorquiner ebenfalls ahnden. Dazu gehört etwa der Verkauf von Lachgas. Wer sich im Mallorca-Urlaub zu sexuellen Handlungen auf öffentlichen Straßen hinreißen lässt, muss bereits jetzt mit hohen Bußgeldern rechnen.
Neu wäre die Vorgabe, dass diese auch erhoben werden dürfen, falls die Handlungen in privaten Gebäuden stattfinden – und von der Straße aus beobachtet werden können. Zudem müssen sich Bars und Diskotheken an höhere Anforderungen in Sachen Lärmschutz halten. Ebenfalls strafbar: das Balconing, die gefährliche Praxis, vom Hotelbalkon in den Pool zu springen.
Wie hoch sind die Bußgelder?
Wie viel Betroffene im Fall der Fälle zahlen müssen, steht noch nicht genau fest und müsse laut der "Mallorca Zeitung" in Einzelfällen entschieden werden. Maximal ist mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro zu rechnen.
Sollte sich der Entwurf auch bei der Opposition durchsetzen, kann er frühestens ab September in Kraft treten. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.