Die Corona-Pandemie macht vielen Menschen nicht nur gesundheitlich zu schaffen - auch mit finanziellen Einbußen haben sie zu kämpfen. Zumindest die Angst vor Konsequenzen aus Mietschulden wird vom Gesetzgeber nun abgemildert.
Mietern soll wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden dürfen. Das sieht eine Gesetzesvorlage der Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft vor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen.
Auch weiteren Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtliche Folgen drohen. Bei Darlehen soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben.
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Die Vorlage soll an diesem Montag im Bundeskabinett und am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden.
Auch Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden
In der Vorlage wird die Möglichkeit einer Verlängerung der Fristen um ein Jahr angelegt. "Sollte sich herausstellen, dass der Zeitraum von April bis September 2020 nicht ausreichend ist, (...) wird dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (...) die Möglichkeit eingeräumt, die (...) Befristungen (...) bis höchstens zum 31. Juli 2021 zu verlängern."
Ausgesetzt werden solle die Insolvenzantragspflicht - "es sei denn die Insolvenz beruht nicht auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie oder es besteht keine Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit".
Hauptversammlungen von Unternehmen sollen online ohne Präsenzpflicht durchgeführt werden können. Für Genossenschaften und Vereine sollen ebenfalls vorübergehend Erleichterungen für die Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz geschaffen werden. (dpa/dh)
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