Die Mutter eines der Opfer der Kinderschänder von Lüdge soll einen der Täter erpresst haben. Dies behauptet einer der Angeklagten.

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Der Hauptangeklagte im Missbrauchsfall Lüdge wirft der Mutter eines Opfers vor, ihn über Monate erpresst zu haben. Das sagte der Verteidiger von Andreas V., Johannes Salmen, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sein Mandant habe aus der Haft heraus Anzeige gegen die Frau gestellt. Die betroffene Mutter wies über ihren Anwalt die Anschuldigungen zurück. "Meine Mandantin nennt diesen Erpressungsvorwurf eine Lüge", sagte Roman von Alvensleben der dpa. Über die mutmaßliche Erpressung hatten zuvor der WDR und die "Lippische Landeszeitung" berichtet.

Die Bielefelder Polizei und die Staatsanwaltschaft Detmold bestätigten am Dienstag, dass eine Strafanzeige eines Angeklagten im Missbrauchsfall Lügde vorliegt und Ermittlungen wegen Erpressung aufgenommen wurden. Zu weiteren Details und Hintergründen wollten sich die Behörden wegen der laufenden Ermittlungen nicht äußern.

Missbrauchsfall in Lügde: 2000 Euro gefordert

Nach Angaben von Salmen, der sich auf die Schilderungen seines Mandanten bezieht, soll die Frau Andreas V. nach dem Missbrauch ihrer Tochter im vergangenen Sommer zuerst um 500 Euro erpresst haben. Dieses erste Schweigegeld habe der 56-Jährige gezahlt. Dann habe die Mutter 2000 Euro gefordert. Um diese Summe aufzutreiben, habe der Dauercamper aber Zeit gebraucht. Das habe der Mutter aber zu lange gedauert und sie habe Ende Oktober 2018 Anzeige bei der Polizei gestellt. Daraufhin seien die Ermittlungen im Fall Lügde ins Rollen geraten.

"Für meinen Mandanten und den Prozess hat diese Erpressung keine Bedeutung", sagte Salmen der dpa. Die Mutter hatte im Prozess um den hundertfachen sexuellen Missbrauch von Kindern auf dem Campingplatz bei Lügde bereits als Zeugin vor dem Landgericht Detmold ausgesagt. Um die Frage der Glaubwürdigkeit gehe es daher nicht, denn auch die Tochter als Opfer habe seinen Mandanten ja bereits belastet, sagte Salmen. Warum Andreas V. erst jetzt die Anzeige erstattet habe, könne er nicht sagen. (mss/dpa)

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