Stephan E., Hauptverdächtiger im Mordfall Walter Lübcke, soll versucht haben, einen irakischen Asylbewerber zu töten. Erst durch den Lübcke-Fall geriet er in den Fokus, berichtet der "Spiegel".

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Im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ermittelt die Bundesanwaltschaft nun auch wegen einer früheren Bluttat gegen den Hauptverdächtigen. Der in Untersuchungshaft sitzende Stephan E. stehe im Verdacht, am 6. Januar 2016 in Lohfelden im Kreis Kassel versucht zu haben, einen irakischen Asylbewerber zu töten.

Das teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit. Er soll dem Mann von hinten mit einem Messer in den Rücken gestochen und ihn dabei schwer verletzt haben.

Stephan E. im Verdacht, 2016 versucht zu haben, einen Asylbewerber zu töten

Die Bundesanwälte gehen von einem Mordversuch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aus. Stephan E. soll heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt haben.

Grund soll seine rechtsextremistische Weltanschauung gewesen sein, was die Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft ermögliche.

Der CDU-Politiker Walter Lübcke war Anfang Juni auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen bei Kassel mit einem Kopfschuss getötet worden. Der rund zwei Wochen nach der Tat festgenommene Hauptverdächtige Stephan E. hatte zunächst ein Geständnis abgelegt, dieses später aber widerrufen.

Täter näherte sich auf Fahrrad und stach hinterrücks zu

Die Attacke im Januar 2016 auf den damals 22 Jahre alten Asylbewerber hatte sich auf dem Weg von der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Lohfelden zu einer Tankstelle ereignet. Der Täter hatte sich den Ermittlungen zufolge auf einem Fahrrad genähert, hinterrücks zugestochen und war dann geflohen.

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" hat Stephan E. in seinem inzwischen zurückgezogenen Geständnis eingeräumt, am Tattag in der Nähe der Asylbewerberunterkunft einen verbalen Streit mit jemandem gehabt zu haben, den er für einen Flüchtling hielt.

Die Bundesanwaltschaft wertet nach "Spiegel"-Angaben als belastendes Indiz, dass zwischen dem Tatort und dem Wohnhaus von Stephan E. eine Entfernung von nur 2,5 Kilometern liegt. Der Beschuldigte bestreitet nach Angaben seines Anwalts die Vorwürfe, wie mehrere Medien am Donnerstag berichteten.  © dpa

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