Tugce A. soll in einem Akt von Zivilcourage versucht haben, zwei bedrängten Mädchen zu helfen – und wurde dabei lebensgefährlich verletzt. In einer Internetpetition fordern nun Tausende Menschen das Bundesverdienstkreuz für die hirntote Frau. Doch ist das überhaupt möglich?

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Am Mittwoch stellten Ärzte den Hirntod von Tugce A. fest. Die junge Frau lag seit dem 15. November im Koma, nachdem sie bei einer Prügelattacke auf einen Stein gefallen war und sie ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zugezogen hatte. Vorangegangen sei nach Angaben der Angehörigen ein Akt von Zivilcourage – die junge Frau soll zwei bedrängten Mädchen in einem Schnellrestaurant beigestanden haben. Daraufhin sei es auf dem Parkplatz des Restaurants zur Eskalation gekommen.

Bislang kann die Polizei diese Darstellung nicht eindeutig belegen, von den beiden Mädchen fehlt bislang jede Spur. Der mutmaßliche Angreifer der Studentin sitzt derzeit in Haft und schweigt. Mit Tugces Tod wird gegen ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Für eine Tötungsabsicht gebe es keinen Anhaltspunkt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Im Netz fordern nun viele das Bundesverdienstkreuz für Tugce. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Für wen kommt das Bundesverdienstkreuz in Frage?

Im "Erlass über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland", der Grundlage für die Verleihung des Ordens, heißt es: "Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt."

Entsprechende Personen, die diese Voraussetzung erfüllen, können von jedermann vorgeschlagen werden. Ansprechpartner ist die Staatskanzlei des Landes, in dem der Vorgeschlagene seinen Wohnsitz hat. Für im Ausland lebende Deutsche oder Ausländer ist das Auswärtige Amt zuständig. Soll die Auszeichnung an den Mitarbeiter einer Bundesbehörde verliehen werden, muss der Vorschlag beim zuständigen Bundesminister eingehen.

Danach hat die jeweils zuständige Protokollabteilung die Aufgabe, die gemachten Angaben zu prüfen, bevor sie an die Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt weitergeleitet werden. In der Regel machen vor allem Behörden, Institutionen, Wirtschafts- und Sportverbände Vorschläge. Anregungen aus der Bevölkerung sind dagegen eher selten.

In welche Klassen hat das Bundesverdienstkreuz aufgeteilt?

Die Aufteilungen sind wie folgt, dabei steigt die Wichtigkeit der Auszeichnung mit dem Verlauf der Tabelle:

  • Verdienstmedaille (Erstverleihung an Personen unter 40 Jahren)
  • Verdienstkreuz am Bande (Erstverleihung an Personen, die das 40. Lebensjahr vollendet haben)
  • Verdienstkreuz 1. Klasse (Erstverleihungen an Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, in begründeten Fällen das 55. Lebensjahr)
  • Großes Verdienstkreuz (Erstverleihungen an Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, in begründeten Fällen das 60. Lebensjahr)
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern am Schulterband
  • Großkreuz
  • Großkreuz in besonderer Ausführung (wurde bisher nur an Konrad Adenauer und Helmut Kohl verliehen)
  • Sonderstufe des Großkreuzes (Staatsoberhäuptern und ihren Familienangehörigen sowie mit Amtsantritt dem deutschen Bundespräsidenten vorbehalten)

Gibt es Regeln für die Verleihung?

Ja. Die Regeln für die Erstverleihung sind oben angegeben. Zudem werden das Verdienstkreuz 1. Klasse und das Große Verdienstkreuz frühestens vier Jahre, die höheren Ordensstufen frühestens drei Jahre nach der vorangegangenen Auszeichnung verliehen.

Außerdem ist die Verleihung nur an lebende Personen möglich.

Gibt es auch Ausnahmen von diesen Regeln?

Ja, ein gutes Beispiel, auch durch die Ähnlichkeit des Falles mit dem von Tugce A., ist die Auszeichnung von Dominik Brunner. Brunner wurde am 12. September 2009 durch drei Jugendliche in der Münchner S-Bahn schwer verletzt – und starb später an den Folgen. Die Täter hatten versucht, von anderen Jugendlichen Geld zu erpressen und hatten diese bedroht und geschlagen. Brunner war dagegen eingeschritten. Das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse wurde ihm am 4. Oktober 2009 durch den damaligen Bundespräsident Horst Köhler für seinen Einsatz posthum verliehen. Die Auszeichnung sei laut Köhler "als Zeichen der Dankbarkeit aller mitfühlenden Menschen in Deutschland für die Menschlichkeit, die Hilfsbereitschaft und die Zivilcourage, die Dominik Brunner selbstlos zeigte, als er erkannte, dass andere Menschen in Not waren" zu verstehen.

Wenn Sie die Petition für Tugce A. ebenfalls unterzeichnen wollen, folgen Sie dem Link.

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