Im Prozess gegen einen BND-Mitarbeiter wegen mutmaßlicher Russland-Spionage hat das Kammergericht Berlin am Donnerstag die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen, um Staatsgeheimnisse zu wahren. Andernfalls drohe eine "Gefährdung der Staatssicherheit" Deutschlands, sagte der Vorsitzende Richter Detlev Schmidt zur Begründung. Die Verteidigung protestierte gegen die Geheimhaltung von Verfahrensdetails und stellte deshalb das ganze Verfahren in Frage.

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Angeklagt sind der 53 Jahre alte BND-Mitarbeiter Carsten L. und der 32 Jahre alte Geschäftsmann Arthur E. als mutmaßlicher Komplize. Sie sollen gemeinsam geheime Informationen an den russischen Geheimdienst FSB weitergegeben haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen Landesverrat in besonders schwerem Fall vor. Die beiden Deutschen sitzen in Untersuchungshaft.

Ausgeschlossen wurden Journalisten und Zuschauer bei der Verlesung von drei Seiten der Anklageschrift, in denen es um Details zu den Vorwürfen und zur Art der Geheimnisse ging. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, Verteidiger von Carsten L., sagte, wegen der Geheimhaltung sei sein Mandant nicht ausreichend in der Lage, sich zu verteidigen. Dieser stehe allein einem "riesigen Machtapparat" gegenüber.

Eisenberg bestritt die Vorwürfe gegen seinen Mandaten. "Den behaupteten Verrat hat es nicht gegeben", sagte der Anwalt. Er stellte die Aussagen des mitangeklagten Geschäftsmanns infrage, der ein "Hochstapler" sei. Der BND wiederum habe sich an der "Verleumdung" seines Mitarbeiters beteiligt.

Die Verteidigung des mitangeklagten Geschäftsmanns E. legte offen, dass sich dieser bei einer Reise in die USA beim Zoll als "Quelle des BND" zu erkennen gegeben habe. US-Behörden hätten ihn daraufhin befragt. E. habe sich freiwillig entschieden, nach Deutschland zurückzukehren. Zudem habe er maßgeblich zur Aufklärung in dem Fall beigetragen, sagte Rechtsanwalt Giuseppe Olivo.  © dpa

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