• Bushidos Ehefrau wird in einem Prozess gegen einen Clanchef vorerst nicht vor Gericht aussagen können.
  • Anna-Maria Ferchichi erschien nicht vor Gericht und wird es wohl vor November auch nicht.
  • Dem Hauptangeklagten werden unter anderem Freiheitsberaubung, Beleidigung und Körperverletzung vorgeworfen.

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Im Prozess gegen Clanchef Arafat A.-Ch. um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil des Rappers Bushido kann die Befragung der Ehefrau des Musikers vorerst nicht fortgesetzt werden. Anna-Maria Ferchichi, die mit Drillingen schwanger ist, werde voraussichtlich nicht vor Ende November erscheinen können, hieß es am Montag nach einer vierwöchigen Prozesspause am Landgericht Berlin.

Als nächster Zeuge soll ein Musikmanager befragt werden, der einer anderen arabischstämmigen Großfamilie angehört. Der Mann werde für den 16. August geladen, wie der Vorsitzende Richter ankündigte.

Bushidos Frau erschien nicht zur Befragung

Anna-Maria Ferchichi, die wie ihr Mann von Personenschützern im Gerichtssaal bewacht wurde, hatte im Juni als Zeugin berichtete, dass Arafat A.-Ch. kontrolliert, dirigiert, diktiert habe. "Der Einfluss, den Arafat A.-Ch. hatte, machte mir Angst", so die 39-Jährige.

Zum geplanten vierten Tag ihrer Befragung war die Frau des Musikers nicht erschienen – wegen Komplikationen, teilte ihre Anwältin damals mit. Einer der Verteidiger erklärte nun, aus seiner Sicht seien die bislang vorgelegten ärztlichen Atteste nicht ausreichend, um eine Verhandlungsunfähigkeit zu begründen.

Bushido hat an 25 Tagen als Zeuge ausgesagt

Vor seiner Frau hatte der Rapper, bürgerlich Anis Ferchichi, in dem seit Mitte August 2020 laufenden Verfahren an 25 Tagen als Zeuge Rede und Antwort gestanden. Der 42-jährige Bushido hatte seine Beziehung zu Arafat A.-Ch. mit einer Zwangsheirat verglichen. Er ist in dem Verfahren auch Nebenkläger.

Zu den Straftaten soll es gekommen sein, nachdem er 2017 die Beziehungen zu seinem langjährigen Geschäftspartner aufgelöst hatte. Arafat A.-Ch. habe dies laut Anklage nicht akzeptieren wollen. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, im Januar 2018 in einem Büro eingesperrt und mit einer Wasserflasche und einem Stuhl attackiert worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 45-jährigen Hauptangeklagten Arafat A.-Ch. Beleidigung, Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung vor. Mitangeklagt sind drei Brüder des Berliner Clanchefs. Die vier Männer haben bislang zu den Vorwürfen geschwiegen.  © dpa

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