Der Beginn des Prozesses gegen Schlagersängerin Melanie Müller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wird erneut verschoben. Grund sei die Erkrankung der 36-Jährigen, teilte das Amtsgericht Leipzig am Montag mit.
Ein neuer Hauptverhandlungstermin steht noch nicht fest. Es ist bereits die zweite Verschiebung des Prozesses. Dieser sollte ursprünglich am 18. Juni beginnen. Schon damals war die Verhandlung wegen einer Erkrankung
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte im Mai Anklage gegen Müller erhoben, weil sie öffentlich mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben soll. Dabei beziehen sich die Ermittler auf einen Vorfall in der Nacht zum 18. September 2022 in Leipzig. Auf einer Veranstaltung soll sie von der Bühne aus mehrfach den Hitlergruß Richtung Publikum gezeigt haben. Außerdem geht es um den Vorwurf des Drogenbesitzes. Müller soll laut Anklage im vergangenen August in ihrer Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette aufbewahrt haben.
Müller hatte die Vorwürfe und jegliche Nähe zu "Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut" zurückgewiesen. Die fragliche Geste sei eine Bewegung gewesen, um das Publikum anzuheizen, hatte sie betont. Für die Sängerin gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel von "Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!" und trat danach noch in zahlreichen TV-Formaten auf. Als Schlagersängerin singt sie auf Mallorca unter anderem in den Diskotheken Bierkönig und Oberbayern und tritt bei gebuchten Veranstaltungen auf. © dpa
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