- Der RBB-Verwaltungsrat macht im Skandal um Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger einen weiteren Schritt.
- Er spricht eine fristlose Kündigung aus.
- Auch eine Abfindung wird Schlesinger nach Angaben des Gremiums nicht erhalten.
Der Verwaltungsrat des Senders RBB hat die massiv in die Kritik geratene und abberufene Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) Patricia Schlesinger fristlos gekündigt.
Mit der Kündigung würden auch Schlesingers Ansprüche auf die Zahlung von Alters- und Hinterbliebenenversorgung widerrufen, erklärte der Verwaltungsrat.
Das Gremium sehe "diese Beschlüsse als erforderlich an, um die Rechte des RBB gegenüber Patricia Schlesinger auch im Interesse der Beitragszahler bestmöglich zu wahren", hieß es in der Erklärung.
Gegen Schlesinger, gegen die zahlreiche Vorwürfe wegen ihrer Amtsführung erhoben werden, läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsnahme.
Der Verwaltungsrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) sprach sich laut Angaben seiner Vorsitzenden Doretta König zudem für die Berufung eines Interims-Intendanten aus.
Aktuell führt der nach RBB-Angaben derzeit krankgeschriebene Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter die Geschäfte, der wegen der Aufarbeitung der Krise ebenfalls in der Kritik steht.
Schlesinger soll keine Abfindung bekommen
Der Verwaltungsrat sehe "das Vertrauensverhältnis zu Frau Schlesinger durch ihr Verhalten als nachhaltig zerstört an", hieß es in der Erklärung vom Montag.
"Ausdrücklich möchte ich klarstellen, dass eine Abfindung für Frau Schlesinger im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung ihres Dienstverhältnisses auf der Grundlage der vorliegenden Fakten nicht in Betracht kommt", erklärte König.
"Zu den konkreten Gründen für die beschlossene außerordentliche fristlose Kündigung möchte ich mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern, da diese nunmehr zunächst Frau Schlesinger und ihrem Rechtsanwalt mitgeteilt werden", teilte König weiter mit. "Dies ist unseres Erachtens ein Gebot des fairen Verfahrens."
Der Sender erklärte, die Kündigung erfolge auf Grundlage wichtiger Gründe im Sinne des Paragrafen 626 BGB. Dort heißt es, dass ein Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden könne, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist "nicht zugemutet werden" könne.
Neben Schlesinger steht Ex-Verwaltungschef Wolf-Dieter Wolf im Zentrum des Skandals
Die 61-jährige Schlesinger sieht sich seit Ende Juni durch Berichte vor allem des Online-Mediums "Business Insider" zahlreichen Vorwürfen des Filzes und der Vetternwirtschaft ausgesetzt. Sie war seit Jahresbeginn ARD-Vorsitzende und seit 2016 RBB-Intendantin. Von beiden Ämtern trat sie zurück.
Im Zentrum des Skandals steht neben der abberufenen Intendantin auch der zurückgetretene RBB-Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück.
Es geht unter anderem um umstrittene Beraterverträge für ein RBB-Bauprojekt, um Abstimmungen zwischen beiden zum Gehalt und Boni für Schlesinger. Und um Aufträge für den Ehemann und Ex-"Spiegel"-Journalisten Gerhard Spörl bei der Messe Berlin - wo Wolf bis vor Kurzem in Personalunion auch Chefaufseher war.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen alle drei wegen Untreue und Vorteilsannahme. Es gilt die Unschuldsvermutung. Es läuft zudem eine externe Untersuchung einer Anwaltskanzlei. Es liegen noch keine Ergebnisse vor. (dpa/ank)
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