Lars und Meike Schlecker müssen ihre Gefängnisstrafe antreten. Das Landesgericht Stuttgart lehnte die Revision der Kinder des Drogeriemarktunternehmers Anton Schlecker ab, passte die Länge ihrer Strafen aber an.
Der Bundesgerichtshof wies die Revision zurück, setzte allerdings die Freiheitsstrafe um einen beziehungsweise zwei Monate herunter. Damit sind Lars und Meike Schlecker rechtskräftig zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden.
Zur Begründung für die Änderung hieß es in der Mitteilung am Donnerstag, das Landgericht habe die den Angeklagten fehlende Schuldnereigenschaft nicht zu ihren Gunsten bedacht. Die Wochenzeitung "Kontext" hatte zuvor darüber berichtet.
Keine Bewährung für die Kinder
Im Jahr 2012 meldete das Unternehmen Schlecker Insolvenz an. Den beiden Kindern von Anton Schlecker werden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfen. Im November 2017 wurden sie daher zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Die Schlecker-Kinder hatten sich nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt - nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. So war die von ihnen verursachte Schadensumme letztlich höher als die ihres Vaters. Deshalb fiel das Urteil gegen Anton Schlecker milder aus.
Anders als die zweijährige Haftstrafe für ihren Vater Anton Schlecker können die Strafen der Kinder nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Schlecker selbst hatte keine Revision gegen das Urteil eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte den Spruch des Landgerichts akzeptiert. (awa/dpa)
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