Im Regierungssitz der Schweizer Regierung herrscht Aufruhe: Eine Sekretärin stellt regelmäßig Nacktbilder von sich online, die sie an ihrem Arbeitsplatz – dem Bundeshaus – geschossen hat. Damit sorgt sie nicht nur für mächtig Wirbel, sondern gefährdet zudem ihren Job. Die Parlamentsdienste haben die Angestellte inzwischen freigestellt.

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Eine Sekretärin des Bundeshauses in Bern in der Schweiz soll regelmäßig Nacktbilder von sich in sozialen Netzwerken veröffentlicht haben, die sie an ihrem Arbeitsplatz aufgenommen hat. Das berichtet die Schweizer Zeitung "Neue Züricher Zeitung" (NZZ). Die Frau scheint sich auch im Klaren darüber zu sein, dass diese Bilder für jedermann zugänglich sind: "Das Thema beschäftigt mich ständig", sagte sie der NZZ.

Allerdings sehe sie keinen Interessenskonflikt mit ihrer beruflichen Situation, da die Aufnahmen Teil ihres Privatlebens seien. Am Mittwochnachmittag wurde die Angestellte mit sofortiger Wirkung freigestellt, wie das Eidgenössische Department in einer Medienmitteilung bekanntgab.

Veröffentlichung der Bilder wohl keine Privatsache

Wie Anand Jagtap, Leiter der Medienstelle des Eidgenössischen Personalamts auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, handelt es sich bei der Frau nicht um eine Mitarbeiterin der Schweizerischen Bundesverwaltung. Die Sekretärin sei eine Angestellte der Parlamentsdienste.

Mitarbeitende haben auch außerdienstlich die Interessen des Arbeitgebers zu wahren und damit eine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Eine Interessenverletzung kann darin bestehen, dass wie im aktuellen Fall "die Reputation des Arbeitgebers verletzt wird" sagte Jagtap. Dass die Verbreitung der teils pornografischen Bilder via Social Media Privatsache sei, "ist im konkreten Fall also schwierig nachzuvollziehen". Welche Konsequenzen der Skandal um die Nacktbilder hat, liegt nun in der Hand des Parlamentsdienstes. Wie das Nachrichtenportal "Blick.ch" berichtet, soll eben dieser nun eine interne Untersuchung gegen die Angestellte eingeleitet haben. (kab/rs/ncs)

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