- Alfons Schuhbeck soll den Staat um zwei Millionen Euro geprellt haben.
- Am Münchner Landgericht entscheidet sich, ob es zu einer Verhandlung gegen den Starkoch kommt.
- Dem Restaurant-Betreiber droht bei einem Schuldspruch Gefängnis.
Der Münchner Starkoch
Ermittlungen gegen einen der bekanntesten Köche Deutschlands
Vor mehr als zwei Jahren waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen Schuhbeck bekannt geworden. In deren Zusammenhang wurden auch seine Geschäftsräume durchsucht. "Ich werde sehr eng und sehr offen mit den Behörden zusammenarbeiten, um alle Vorwürfe zu entkräften", sagte der Koch damals. Er stehe "den Behörden in allen Fragen Rede und Antwort".
Schuhbeck ist einer der bekanntesten Köche und Gastronomen der Republik. Er hat schon die Beatles und Charlie Chaplin bekocht, Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Queen - und immer wieder auch den FC Bayern München. Sein Name ist eine Marke. Er baute ein Firmengeflecht auf mit drei Restaurants, einem Catering-Service, einem Eissalon und Gewürzläden.
Ausbleibende Corona-Hilfen verursachten angeblich Insolvenz
Im Juli dieses Jahres wurde allerdings bekannt, dass Schuhbecks Imperium in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Er meldete Insolvenz an und begründete das mit ausgebliebenen Staatshilfen im Zuge der Corona-Pandemie.
"Nachdem die vollmundig angekündigten Staatshilfen bei mir bis heute ausgeblieben sind, muss ich für meine Betriebe Insolvenz anmelden", sagte Schuhbeck damals laut einer Mitteilung, die überschrieben war mit "Das nächste Corona-Opfer". Bis zuletzt habe er auf die staatlichen Finanzhilfen gehofft und private Gelder in sein Unternehmen gesteckt, ließ Schuhbeck damals mitteilen. "Doch jetzt ist Schluss."
Fehlende Geschäftsberichte haben zusätzlich Ordnungsgeldverfahren zur Folge
Allerdings hatte Schuhbeck nach Informationen des Bundesamtes für Justiz (BFJ) seit 2017 keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht. Da dies gegen die im Handelsgesetzbuch für mehrere Arten von Unternehmen vorgeschriebene Offenlegungspflicht verstößt, leitete die Bonner Behörde Ordnungsgeldverfahren ein, wie das BFJ kurz nach Bekanntwerden des Insolvenzverfahrens auf Anfrage mitteilte.
Im Bundesanzeiger fehlten im Sommer die Bilanzen der "Schuhbeck's Holding GmbH & Co. KG" und "Schuhbeck's Partyservice GmbH und Co. KG" für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Deswegen wurden Ordnungsgeldverfahren gegen die Unternehmen eingeleitet, wie das Bundesamt mitteilte.
Das Ordnungsgeld beträgt im Regelfall mindestens 2500 Euro und höchstens 25.000 Euro. Bei Schuhbeck könnte mittlerweile eine beträchtliche Summe zustande gekommen sein. (sus/dpa)
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