- Es war eine Marathon-Verhandlung in der vergangenen Woche.
- Nach einem mehr als zehn Stunden langen Prozesstag verurteilte das Amtsgericht München Jérôme Boateng in der vergangenen Woche wegen Körperverletzung.
- Jetzt legen der Fußballer, aber auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Ex-Nationalspieler
Das Amtsgericht hatte den 33 Jahre alten Boateng in der vergangenen Woche zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin verurteilt. Es verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro.
Richter: Boateng hat seiner damaligen Partnerin ins Gesicht geschlagen
Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. 30.000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert - und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs damaliger Verteidiger Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert.
Die Anklagebehörde wirft Boateng vor, seine Ex-Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik attackiert zu haben. Demnach soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben. Ähnlich schilderte es auch die Ex-Freundin als Nebenklägerin. Die Vorwürfe lauteten auf Beleidigung und Körperverletzung, die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Schlussplädoyer sogar von gefährlicher Körperverletzung aus.
Boateng weist Vorwürfe weiter zurück
Das Gericht nahm dagegen nur "einen Faustschlag" ins Gesicht an. Boateng, der seit Kurzem in Lyon unter Vertrag steht, wies die Vorwürfe zurück. Dass es damals in der karibischen Luxusanlage mit Privatpool und Bediensteten eine Eskalation gab, räumte er vor Gericht ein. Geschlagen, so betonte er, habe er seine Ex-Freundin aber nie.
Seit 2007 führten die beiden ihren übereinstimmenden Angaben zufolge eine "On-Off-Beziehung", seit 2015 streiten sie vor dem Familiengericht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder. (dpa/sap) © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.