Der Tod von Tugce A. macht fassungslos: Ein 18-Jähriger schlägt die 22 Jahre alte Studentin am 15. November vor einer McDonalds-Filiale ins Gesicht. Sie stürzt zu Boden, fällt ins Koma und stirbt. Die tödliche Attacke lässt die Emotionen hochkochen, viele fordern eine hohe Haftstrafe für den Täter. Doch der wird offenbar mit einer milden Strafe davonkommen.

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Tugce A. hat den Schlag nicht überlebt. Knapp zwei Wochen nach einer Prügelattacke vor einem Offenbacher Schnellrestaurant wurde die Studentin für hirntot erklärt. Nun richtet sich die Aufmerksamkeit auf den mutmaßlichen Täter. Viele erwarten, dass er eine hohe Haftstrafe erhält. Doch das wird wohl nicht passieren. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Woran ist Tugce gestorben?

Offiziell erlag sie schweren Schädel-Hirn-Verletzungen. Ob sie diese Verletzungen aber durch den Schlag oder den Aufprall auf das Pflaster vor dem Schnellrestaurant erlitt, muss die Obduktion klären. Die Leiche der jungen Frau wurde in das Institut für Rechtsmedizin in Frankfurt am Main gebracht und soll dort vermutlich am Montag untersucht werden, wie ein Sprecher der Polizei sagte.

Was ist vor dem fatalen Schlag passiert?

Die Momente kurz vor dem Schlag sind weitgehend geklärt, denn es gibt ein Überwachungsvideo, das den Angriff zeigt. Demnach hat der 18-Jährige die Studentin gegen 04:15 Uhr vor dem Imbiss abgepasst und zugeschlagen. Fragen gibt es allerdings noch zu einem Streit vor den Toiletten im Keller des Schnellrestaurants. Tugce soll nach Zeugenaussagen bedrängten Mädchen zur Hilfe gekommen sein. Für das Streitschlichten soll sich der 18-Jährige nach diesen Aussagen später gerächt haben.

Gibt es auch Zeugen für die Szene vor der Toilette?

Ja. Die Offenbacher Polizei hat Medienberichten zufolge die zwei wichtigen Zeuginnen gefunden. Ob es tatsächlich die beiden Mädchen sind, nach denen die Ermittler seit der vergangenen Woche suchen, war zunächst unklar. Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft wollten sich zunächst zu den Meldungen äußern.

Was ist über den mutmaßlichen Schläger bekannt?

Bislang wenig. Der 18-jährige Senal M. lebt in Offenbach. Er ist der Polizei bekannt, gilt trotz mehreren Vorstrafen aber nicht als Intensivtäter. Derzeit sitzt er in Untersuchungshaft im Wiesbadener Gefängnis.

Was ist der Straftatbestand?

Den fatalen Schlag hat Senal M. nach Polizeiangaben in einem ersten Verhör bereits eingeräumt, seitdem schweigt er. Solange Tugce noch am Leben war, lautete der Tatbestand: gefährliche Körperverletzung. Der neue Tatvorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge. "Der Vorwurf eines vorsätzlichen Tötungsdelikts kommt nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand nicht infrage", sagte Staatsanwalt Axel Kreutz. Damit schließt er eine Anklage wegen Mordes oder Totschlags aus.

Wie wird das Strafmaß festgelegt?

Das Strafmaß hängt von mehreren Kriterien ab. Maßgeblich dabei ist, ob der Fall nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht beurteilt wird. Senal M. ist 18 Jahre alt, gilt als Heranwachsender. "Es ist sehr wahrscheinlich, dass Senal M. nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. Zum einen ist er 18 Jahre alt und zum anderen scheint es sich um eine jugendtypische Tat zu handeln. Dass zeigt sein Verhalten deutlich. Ein Erwachsener würde eher nicht wieder zurückkehren, um dann zuzuschlagen", erklärt Rechtsanwalt Burkhard Benecken von der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Benecken & Partner im Gespräch mit unserem Portal.

Im vorliegenden Fall wird wohl auch geprüft, ob eine sogenannte Reifeverzögerung vorliegt. Das bedeutet, es muss geklärt werden, ob der mutmaßliche Täter in seiner persönlichen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht. So müssen folgende Fragen geklärt werden: Inwieweit hat der Heranwachsende seine Lebensplanung im Griff? Verfolgt er zielstrebig und gewissenhaft eine Berufsausbildung? Lebt er alleine oder noch bei den Eltern? Hat er bereits eine eigene Familie?

Wie werden Heranwachsende in solchen Fällen bestraft?

Bei Erwachsenen wird Körperverletzung mit Todesfolge mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren geahndet. Dieser Strafrahmen gilt bei Jugendstrafrecht nicht. Hier liegt das Höchstmaß bei zehn Jahren Haft. Doch damit ist in diesem Fall nach Einschätzung von Benecken nicht zu rechnen. "Es sind eher milde Sanktionen zu erwarten."

Bei der Strafmaßfindung ziele der Richter immer auf den Erziehungsgedanken ab. Der Vergeltungsgedanke tritt dahinter zurück. "Das heißt, der Richter muss sich fragen, ob man den Täter wieder auf den rechten Weg bringen kann oder nicht", sagt Benecken. Oft kämen dabei mildere Strafen zustande, die auf Bewährung ausgesetzt würden. Denn: "Kommen junge Straftäter, die sich vorher nichts zu Schulden kommen lassen haben, ins Gefängnis, verschlimmert sich deren Verhalten", erklärt der Anwalt.

Für die Angehörigen sind solch milde Strafen oft nicht nachvollziehbar. "In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass deren Strafmaßerwartungen im Prinzip nie erfüllbar sind."

Welchen Einfluss hat der öffentliche Druck auf das Urteil?

"Für dieses Urteil ist ein erfahrener Richter notwendig. Denn: Der Fall hat zum einen eine enorme Öffentlichkeit erfahren und zum anderen sind Juristen auch nur Menschen, die sich von Gefühlen nicht einfach freimachen können", erklärt Anwalt Benecken. Deutliche Worte findet er hinsichtlich der öffentlichen Hetze gegen den mutmaßlichen Täter. Im Internet kursieren Bilder, die ihn identifizieren. Die Folgen daraus seien nicht abzusehen. Außerdem könnte dies auf die Urteilsfindung Einfluss haben. "Es ist den Freunden von Tugce von irgendeiner Art Selbstjustiz abzuraten. Fotos vom mutmaßlichen Täter zu posten, spielt nur dem Täter in die Karten. Das Gericht müsste dieses Vorgehen und die Folgen daraus im Prozess berücksichtigen."

Mit welchem Strafmaß ist zu rechnen?

Trotz des hohen öffentlichen Drucks geht Rechtanwalt Benecken nicht davon aus, dass Senal M. das Höchstmaß bekommt. Es sei von einem eher milden Urteil auszugehen. Möglicherweise laufe es auf eine Bewährung hinaus. "Ich rechne damit, dass das Strafmaß zwischen zwei Jahren auf Bewährung und dreieinhalb Jahren Haft liegen wird." (mit Agenturmaterial von dpa)

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