Im Februar 2010 war auf einen Anwalt in Frankfurt geschossen worden. Der Auftrag dazu kam nach Auffassung des Gerichts von Alexander Falk, dem Erben des gleichnamigen Stadtplanverlags.

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Wegen der Anstiftung zu einem Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt ist der Hamburger Unternehmer Alexander Falk zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das gab das Landgericht Frankfurt am Donnerstag bekannt.

Der Auftrag zu der Tat sei von Männern weitergeleitet worden, die Falk beauftragt habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Erben des gleichnamigen Stadtplanverlags die Anstiftung zu dem Schuss vorgeworfen, der den Juristen im Februar 2010 schwer am Oberschenkel verletzte. Der Anwalt bereitete zu der Zeit eine Millionenklage vor in einem Verfahren, bei dem es um manipulierte Umsätze beim Verkauf eines Internetunternehmens ging, das Falk gehörte.

Tonaufnahme führte zum Durchbruch bei den Ermittlungen

Wegen Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft gefordert. Richter Jörn Immerschmitt verwies in seiner Urteilsbegründung nun auf eine Tonaufnahme, die ein Zeuge den Ermittlern übergab und auf der zu hören ist, wie sich Falk über die Tat schadenfroh äußert. Dies habe zum Durchbruch bei den Ermittlungen geführt.

Falk hat den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Eingeräumt hatte der 50-Jährige, einen letztlich erfolglosen Datendiebstahl bei dem Anwalt in Auftrag gegeben zu haben.

Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Die Aufnahme, die Falks Schuld belegen solle, habe sich als geschnitten und damit manipuliert erwiesen. Sie sei heimlich angefertigt worden, Falk sei damit erpresst worden.

Unternehmer nach Urteil aus Haft entlassen

Trotz des Schuldspruchs setzte das Landgericht Frankfurt den Haftbefehl gegen Falk aber aus. Der Unternehmer befindet sich nach seiner Verurteilung damit auf freiem Fuß.

Es bestehe keine Verdunkelungs- und keine Fluchtgefahr, sagte der Vorsitzende Richter Jörn Immerschmitt zur Begründung. Bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung bleibt Falk damit frei. Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vorgehen zu wollen.

Falk gelangte auf Liste der 100 reichsten Deutschen

Der heute 50-jährige Falk hatte den von seinem Vater geerbten Stadtplanverlag verkauft und sehr erfolgreich in Internetunternehmen investiert. Er avancierte zu einem Star der New Economy und gelangte auf die Liste der 100 reichsten Deutschen.

2008 wurde er dann wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zur Bilanzfälschung in Hamburg zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Zivilverfahren, in dem der angeschossene Anwalt die Gegenseite vertrat, ging es um millionenschweren Schadenersatz.  © dpa

Connewitz-Prozess

27-Jähriger im Connewitz-Prozess verurteilt

Im Connewitz-Prozess wurde ein 27-Jähriger zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 60 Arbeitsstunden verurteilt. Die Staatsanwaltschaft in Leipzig hatte ein beschleunigtes Verfahren wegen des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte angestrengt. Der Mann hatte einem rennenden Polizisten in der Silvesternacht ein Bein gestellt.
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